Der Prüfer hat über die ausländischen Zweigniederlassungen des Wertpapierinstituts zu berichten. Dabei sind für diese Zweigniederlassungen zu beurteilen:
- 1.
deren Beitrag zum Unternehmensergebnis, - 2.
deren Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Risikolage und die Risikovorsorge des Wertpapierinstituts insgesamt sowie - 3.
die Einbindung dieser Zweigniederlassungen in das Risikomanagement des Wertpapierinstituts.