Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
Name oder Firma und Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers, - 2.
Firma, Sitz und Rechtsform der Zielgesellschaft, - 3.
Anzahl der vom Bieter und den gemeinsam handelnden Personen bereits gehaltenen Aktien und Stimmrechte und die ihnen nach § 30 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zuzurechnenden Stimmrechte, - 4.
Tag, an dem die Schwelle des § 29 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes überschritten wurde, und - 5.
die den Antrag begründenden Tatsachen.