(1) Im Prüfungsbereich Instandsetzen von Werksteinen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Schadensanalysen und Sanierungspläne zu erstellen, - 2.
Laboruntersuchungsergebnisse auszuwerten und - 3.
Betonsanierungsmethoden zu erläutern.
(2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.