§ 14 WStHAusbV - Prüfungsbereiche

Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Bearbeiten von Oberflächen,
2.
Herstellen von Werksteinen,
3.
Terrazzo- und Werksteintechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.