(1) Für jede an einer Anschrift mit Sonderbereichen wohnende Person werden Daten zu folgenden Hilfsmerkmalen erhoben:
- 1.
Familienname, Geburtsname, Vornamen, - 2.
Tag der Geburt ohne Monats- und Jahresangabe, - 3.
Geburtsort, - 4.
Anschrift.
(2) Für Personen an Anschriften mit Sonderbereichen, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wird zusätzlich die Lage der Wohnung im Gebäude erfasst.