ZensVorbG 2021 - Zensusvorbereitungsgesetz 2022
- Abschnitt 1Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
- Abschnitt 2Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
- § 3 ZensVorbG 2021 - Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
- § 4 ZensVorbG 2021 - Anschriftenbestand
- § 5 ZensVorbG 2021 - Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen
- § 6 ZensVorbG 2021 - Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 7 ZensVorbG 2021 - Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
- § 7a ZensVorbG 2021 - Bestand an Angaben zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
- § 8 ZensVorbG 2021 - Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
- § 9 ZensVorbG 2021 - Übermittlung von Daten der Meldebehörden
- § 9a ZensVorbG 2021 - Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung
- § 10 ZensVorbG 2021 - Zusammenführung und Überprüfung der Daten
- § 11 ZensVorbG 2021 - Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 12 ZensVorbG 2021 - Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
- Abschnitt 3Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten