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Recht nützlich
Gesetze
ZHG
Gesetze
ZHG - Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
I.
Die Approbation als Zahnarzt
§ 1 ZHG
§ 2 ZHG
§ 3 ZHG
§ 4 ZHG
§ 5 ZHG
§ 6 ZHG
§ 7 ZHG
§ 7a ZHG
§ 7b ZHG
II.
Eingliederung der Dentisten
§ 8 ZHG
§ 9 ZHG
§ 10 ZHG
§ 11 ZHG
§ 11a ZHG
III.
Sonderbestimmungen
§ 12 ZHG
§ 13 ZHG
§ 13a ZHG
§ 14 ZHG
§ 15 ZHG
IV.
Zuständigkeiten
§ 16 ZHG
§ 17 ZHG
V.
Straf-, Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 18 ZHG
§ 19 ZHG
§ 20 ZHG
§ 20a ZHG
§ 21 ZHG - Inkrafttreten der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und Außerkrafttreten der Approbationsordnung für Zahnärzte, Übergangsregelung
§ 22 ZHG
§ 23 ZHG
§ 24 ZHG
Anlage ZHG - (zu § 2 Abs. 1 Satz 4)