Der Arzt wird im Arztregister gestrichen, wenn
- a)
er es beantragt, - b)
er gestorben ist, - c)
die Voraussetzungen für seine Eintragung nach § 3 Abs. 2 Buchstabe a nicht oder nicht mehr gegeben sind, - d)
die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 Buchstabe b auf Grund falscher Angaben des Arztes irrtümlich als gegeben angenommen worden sind.
Anwälte zum ZO-Ärzte
Rechtsanwalt Dr. Burkhard Remmers
26871 Papenburg
Rechtsanwältin Constanze Knaak
47652 Weeze
Rechtsanwältin & Mediatorin Anne-Kathrin Gröninger
49716 Meppen