(1) Die Soll- und Isteinnahmen sind nach folgenden Konten zu gliedern:
- 1.
Mieten und Pachten nach Verwaltungseinheiten, - 2.
andere Einnahmen.
(2) Der Saldo der vorigen Rechnung ist als jeweiliger Anfangsbestand vorzutragen.
(3) Die Gliederung der Ausgaben erfolgt nach folgenden Konten:
- 1.
Aufwendungen zur Unterhaltung des Objektes; - 2.
öffentliche Lasten; - 3.
Zahlungen an die Gläubiger; - 4.
Gerichtskosten der Verwaltung; - 5.
Vergütung des Verwalters; - 6.
andere Ausgaben.
(4) Ist zur Umsatzsteuer optiert worden, so sind Umsatzsteueranteile und Vorsteuerbeträge gesondert darzustellen.
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