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Rechtsanwalt

Günter Heine

Rechtsanwaltskanzlei Günter R. Heine
Rechtsanwaltskanzlei Günter R. Heine

Rechtsgebiete

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Zivilrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Jagdrecht
  • Strafrecht
OW
von O. W. am 09.05.2022 um 08:17 Uhr
Waffenrecht
Allgemeine Rechtsberatung

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Rechtsanwalt für Ihre Probleme

Der Sozius der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Rinke, Heine & Partner mbB, Herr Rechtsanwalt Günter Heine, ist seit ca. 30 Jahren vor allem im Zivil- (u.a. Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Kauf- und Werksrecht u.v.m.), Wirtschaft-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht, aber auch als Verteidiger in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie in allen Bereichen des Jagd- und Waffenrechts tätig.

Auf dem sehr weiten Feld des Zivilrechts hat Herr Rechtsanwalt Heine 30-jährige Erfahrung vor allem in:

  • Bau- und Architektenrecht

  • Gesellschaftsrecht

  • Kauf- und Werkrecht

  • Miet- und Pachtrecht

  • Erbrecht

Durch zahlreiche Publikationen in der am Kanzleisitz örtlichen Presse hat er diese Rechtsgebiete informierend einer breiten Leserschaft nahe gebracht.

Im Bereich des Wirtschaftsrechts befasst sich Herr RA Heine z.B. mit den Besonderheiten des Handelsrechtes , aber auch mit Insolvenzrecht und der Umwandlung, Eröffnung und Schließung von Firmen (z.B. aus Altersgründen).

Das Verwaltungsrecht tangiert oft eine Reihe anderer Rechtsgebiete. Hier ist z.B. auf das öffentliche Baurecht, Streitigkeit zwischen Jagdgenossen und der Jagdgenossenschaft u.v.a. zu verweisen.

Das Arbeitsrecht muss, obwohl es zivilrechtlichen Charakter hat, als selbständiges Rechtsgebiet erfasst werden. Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber auch mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft prägen das Arbeitsrecht. Dabei vertritt Herr RA Heine die Interessen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer, z.B. in Kündigungsschutzverfahren bei Ansprüchen auf Lohn, Überstundenabgeltung bzw. Urlaubsabgeltung u.v.m..

RA Heine kann auf langjährige Erfahrungen in Bußgeld- und Strafverfahren, die er ursprünglich als Staatsanwalt sammelte, zurückblicken. Während er heute noch Bußgeldverfahren aus allen Rechtsgebieten bearbeitet, hat er sich in Strafverfahren auf diese beschränkt, wo ein besonderes Fachwissen im Vordergrund steht. Das betrifft z.B. Steuerstrafverfahren, besondere Strafverfahren aus dem Wirtschaftsrecht und alles was mit dem Jagd- und Waffenrecht zusammen hängt. Bei diesen Strafverfahren sind neben den üblichen Kenntnissen des Straf- und Strafprozessrechtes spezielles fachliches Wissen oft das „Zünglein an der Waage“.

Es ergab sich fast zwangsläufig, dass Herr RA Heine durch sein seit über 30 Jahren ausgeübten Hobbys – der Jagd – Mandate im Jagd- und Waffenrecht, einschließlich Verteitigungen in Bußgeld- und Strafverfahren aus diesem Umfeld angetragen bekommen hat.

Zeitweilig war Herr RA Heine im Vorstand eines Kreisjagdvorstandes und mehr als 10 Jahre berufenes Mitglied einer Jagdprüfungskommision.

Er publizierte zu Fragen des „Jägers“ in der Jagdzeitschrift „Unsere Jagd“.

Er ist selbst Jagdpächter zweier Jagdreviere in Sachsen, führt 2 Jagdhunde und war in den vergangenen Jahren mehrfach zur Trophäenjagd, z.B. in Namibia.

Herr RA Heine berät und vertritt Jäger, Jagdpächter, Jagdgenossenschaften, Eigenjagdbesitzer, Sportschützen, Auslandsjäger und Hundeführer.

Günter Heine ist gelistet in Rechtsanwälte Pirna und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch

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