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Rechtsanwalt

Hans-Peter Rien

Kanzlei für Erbrecht u. Mediation, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Kanzlei für Erbrecht u. Mediation, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
kompetent - zuverlässig - lösungsorientiert

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
  • Mediation
  • Allgemeines Vertragsrecht
Über 10 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2014 und über 10 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
CP
von C. P. am 21.02.2024 um 12:56 Uhr
Abwicklung Nachlass
Erbrecht

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Rechtliche Expertise und wirtschaftliche Kompetenz

  • Sie möchten Ihren Nachlass rechtssicher gestalten?
  • Sie suchen nach einem kompetenten Ansprechpartner um Ihr Vermögen/Ihr Unternehmen steueroptimiert auf die nächste Generation zu übertragen?
  • Sie wünschen sich die geordnete Abwicklung Ihres Nachlasses und suchen nach einem zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT) ?
  • Sie suchen im Streitfall nach einer Möglichkeit selbstbestimmt und interessengesteuert den Konflikt zeitsparenden und zu überschaubaren Kosten zu lösen? Mediation ist dann das richtige Instrument.
  • Sie möchten einen Vertrag rechtssicher gestalten?

Dann ist Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Rien der richtige Ansprechpartner für Sie. 

Diskretion, Loyalität und Kontinuität sind die Werte, auf denen die kompetente und umfassende rechtliche Betreuung durch Rechtsanwalt Hans-Peter Rien basiert. Er legt großen Wert auf eine objektive Herangehensweise und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Als Mandant stehen Sie bei ihm mit Ihren individuellen Interessen und Bedürfnissen ganz im Mittelpunkt. So profitieren Sie in jedem einzelnen Fall von seiner langjährigen Erfahrung und können gemeinsam mit ihm zu einer für Sie maßgeschneiderten Lösung finden. 

Rechtsanwalt Hans-Peter Rien berät Sie in folgenden Rechtsgebieten: 

  • Erbrecht

Rechtsanwalt Rien berät Sie bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen – sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmer. Darüber hinaus bietet er umfassende Beratung bei der Errichtung von Stiftungen und Familiengesellschaften sowie zur dabei relevanten Vertragsgestaltung an und begleitet diese bis zur endgültigen Realisierung.Er entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie zur Übertragung Ihrer Vermögenswerte im Erbfall. Häufig kann auch eine vorweggenommene Erbfolge, auch unter steuerlichen Aspekten, eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung darstellen. Ziel ist es stets erbrechtliche Streitigkeiten durch eine rechtssichere Lösung zu vermeiden. 

Eine besondere Herausforderung stellt die Erstellung eines Behindertentestamentes dar. In Deutschland leben 6 Mio. Menschen mit Behinderung. Das Behindertentestament bezweckt eine doppelte Begünstigung und eine doppelte Zurücksetzung: 

  • Begünstigt     werden soll primär das körperlich und/oder geistig behinderte Kind durch einen Lebensstandard über Sozialhilfeniveau. Aber auch die gesunden     Familienmitglieder werden begünstigt, da die Nachlasssubstanz nach dem Tod     des behinderten Kindes der Familie erhalten bleiben kann.
  • Der     Sozialleistungsträger hingegen wird zweifach zurückgesetzt: Für Sozialleistungen gilt zwar der Nachranggrundsatz. Sozialleistungen sollen danach erst gewährt werden, wenn das vorhandene     Vermögen aufgebraucht ist oder das Einkommen für eine
    Grundversorgung nicht ausreicht. Das Behindertentestament will erreichen, dass
    trotz des Erbanfalls Sozialleistungen an das behinderte Kind weiterhin erbracht
    werden. Der Zugriff auf das vom behinderten Kind Geerbte soll abgewehrt werden.
    Hingegen sollen das behinderte Kind und die gesunden Familienmitglieder (oder
    Dritte) durch das Behindertentestament mehr erhalten, als sie ohne diese
    Gestaltung erhielten.

Unverzichtbar im Zusammenhang mit der Nachlassregelung ist heute die Erstellung einer Patienten- und Betreuungsverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht. Auch ist die Ordnung Ihres digitalen Nachlasses in der heutigen Zeit ein Muss.

  • Testamentsvollstreckung

Damit Sie die Sicherheit haben, dass Ihr Nachlass auch in Ihrem Sinne abgewickelt wird, übernimmt Rechtsanwalt Rien auch die Testamentsvollstreckung. Rechtsanwalt Hans-Peter Rien ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und verfügt somit über eine ausgezeichnete Qualifikation zur Umsetzung Ihres Erblasserwillens.

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist etwas für jemanden, der

  • schutzbedürftige Angehörige hat (Stichwort: Behindertentestament)
  • Streit in der Familie vermeiden möchte
  • in einer Lebensgemeinschaft mit nichtehelichen Kindern lebt, sog. Patchworkfamilien
  • ein Unternehmen vererbt oder eine Stiftung gründen möchte
  • Immobilienbesitz hat oder Inhaber komplexer Vermögenswerte ist

Testamentsvollstreckung bedeutet 

  • eine Schutzfunktion für überlebende Angehörige
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder vor ungewolltem Zugriff Dritter
  • Erfüllung karitativer Zwecke


  • Gesellschafts- und Vertragsrecht

Wenn Sie einen Vertrag rechtssicher gestalten möchten, sind Sie bei Rechtsanwalt Hans-Peter Rien in guten Händen. Ob Arbeits-, Miet- oder Kaufvertrag oder andere zivilrechtliche Verträge, stets wird die für Sie beste und an den aktuellen Gesetzen und Rechtsprechung orientierte Lösung gefunden.

  • Bankrecht & Kapitalanlagerecht

Wenn Sie Fragen zu einer von Ihnen getätigten Kapitalanlage haben oder zu einem Darlehen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rien mit kompetentem Rat zur Verfügung. Aufgrund seiner 20-jährigen Tätigkeit in führenden Positionen einer deutschen Großbank kennt er sowohl die Kunden - als auch die Bank – Seite und hat somit in vielen Bereichen ein Wissen, dass über die rein rechtliche Betrachtung hinausgeht und für die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Auseinandersetzung von erheblicher Bedeutung ist.

  • Mediation

Und wenn es doch einmal zu einem Streit kommt, ist die Mediation die geeignete Methode um Ihren Konflikt interessengerecht und selbst bestimmt zu lösen. Bei der Mediation geht es nicht wie in einem Rechtsstreit darum, Positionen zu vertreten und dafür zu streiten, sondern es geht darum, die Interessen, die sich hinter den Positionen verbergen, sichtbar zu machen und dadurch den Streit einer win-win-Situation zuzuführen. Im Unterschied zum Rechtsstreit entscheidet hier nicht ein Dritter – mit oft ungewissem Ausgang – sondern die Beteiligten selbst sind die Akteure der Entscheidung. 

Ausführliche Informationen zu den Tätigkeitsschwerpunkten und zum Werdegang von Rechtsanwalt Rien finden Sie auf der Kanzleiwebsite: rechtsanwalt-rien.de 

Kontakt: 

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten empfiehlt sich die vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter den angegebenen Kontaktdaten. Oder wenden Sie sich über das anwalt.de-Kontaktformular an Rechtsanwalt Rien. 

Rechtsanwalt Rien freut sich, Sie in seiner Kanzlei zu begrüßen. 

Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze: 

Zu den Kanzleiräumen in der Ferdinand-Maria-Straße 30 in München gelangen Sie innerhalb weniger Gehminuten über die Haltestelle „Hubertusstraße" mit der Straßenbahnlinie 12 oder mit der Trambahnlinie 17 bist zur Haltestelle "Schloss Nymphenburg" Die U-Bahn-Station „Gern" (Linien U1, U2 und U7) liegt etwa fünfzehn Gehminuten entfernt. Vor Ort stehen Ihnen Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Hans-Peter Rien ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Bescheinigung über die Teilnahme an der Fachanwaltsausbildung Erbrecht

    Bescheinigung über die Teilnahme an der Fachanwaltsausbildung Erbrecht

    Ausbildung über 120 Zeitstunden nach den Regeln der §§ 4,14 f FAO mit 3 Abschlussarbeiten über jeweils 5 Zeitstunden in der Zeit vom 3. Mai bis 24. September 2017

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Bescheinigung über die Teilnahme an der Fachanwaltsausbildung Erbrecht
  • Zertifikat über die Ausbildung zum Testamentsvollstrecker

    Zertifikat über die Ausbildung zum Testamentsvollstrecker

    Ausbildung über 12,5 Zeitstunden mit abschließender Klausur

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Zertifikat über die Ausbildung zum Testamentsvollstrecker
  • Zertifikat als Testamentsvollstrecker (AGT)

    Zertifikat als Testamentsvollstrecker (AGT)

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Zertifikat als Testamentsvollstrecker (AGT)
  • Bestätigung der Rezertifizierung als Testamentsvollstrecker (AGT)

    Bestätigung der Rezertifizierung als Testamentsvollstrecker (AGT)

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Bestätigung der Rezertifizierung als Testamentsvollstrecker (AGT)
  • Zertifikat über die Ausbildung zum Mediator

    Zertifikat über die Ausbildung zum Mediator

    Ausbildung über 400 Stunden, davon 120 in Präsenzunterricht.

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Zertifikat über die Ausbildung zum Mediator
  • Bestätigung über die Absolvierung der Mediationsausbildung zur Vorlage bei Berufsverbänden

    Bestätigung über die Absolvierung der Mediationsausbildung zur Vorlage bei Berufsverbänden

    Bestätigung, dass die Ausbildung nach den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. sowie der Deutschen Gesellschaft für Mediation erfolgte.

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Bestätigung über die Absolvierung der Mediationsausbildung zur Vorlage bei Berufsverbänden

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Isländisches Recht
  • Liechtensteiner Recht
  • Österreichisches Recht
  • Schweizer Recht

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