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Rechtsanwalt

Dr. Harald Bösch

Anwaltskanzlei Dr. Harald Bösch - Liechtensteinische Niederlassung
Anwaltskanzlei Dr. Harald Bösch - Liechtensteinische Niederlassung

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

Rechtsanwalt Dr. Harald Bösch

Liechtensteinisches Stiftungs-, Trust- und Gesellschaftsrecht

Spezialisiert auf liechtensteinische Vermögensträger verfügt RA Dr. Bösch über jahrelange praktische und wissenschaftliche Erfahrung in diesem Rechtsgebiet. Seit 2006 unterhält er in Vaduz eine liechtensteinische Niederlassung, in der ausschließlich Mandate mit Liechtensteinbezug betreut werden.

Dr. Bösch ist Autor des 800 Seiten starken, 2005 erschienenen Standardwerks „Liechtensteinisches Stiftungsrecht", das die liechtensteinische Rechtsentwicklung maßgeblich beeinflusst hat. Dieses Werk wird von den liechtensteinischen Gerichten regelmäßig zitiert und bildete eine wesentliche Grundlage für die Reformarbeiten des liechtensteinischen Stiftungsgesetzgebers 2008. Das Buch entsprang einem rechtswissenschaftlichen Forschungsprojekt des Liechtenstein-Instituts, an dem Dr. Bösch neben seiner anwaltlichen Tätigkeit zwischen 1998 und 2005 als Forschungsbeauftragter für den Fachbereich Stiftungsrecht wirkte. Rechtsanwalt Dr. Bösch gilt auch als ausgewiesener Experte des liechtensteinischen Treuhand- bzw. Trustrechts. Seine 1994 publizierte Dissertation „Die liechtensteinische Treuhänderschaft zwischen Trust und Treuhand" beschäftigte sich insbesondere mit der Frage der Rezeption des common law trust in das liechtensteinische Recht und bewirkte bezüglich einer wichtigen Rechtsanwendungsfrage sogar eine Änderung der bisher gegenteiligen höchstgerichtlichen liechtensteinischen Rechtsprechung (Urteil des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes vom 06.07.2000, LES 2000, 148 mit Anmerkung Bösch LES 2000, 87 ff.)

Neben diesen beiden Grundlagenwerken hat Dr. Bösch zwischenzeitlich bereits mehr als ein Dutzend weitere einschlägige Fachpublikationen veröffentlicht. Die letzte ist zur Frage des Beginns des Fristenlaufs bei Schenkungen eines Stifters an eine liechtensteinische Stiftung ergangen und beschäftigte sich zugleich mit einem zu diesem Themenkomplex unlängst ergangenen Urteil des liechtensteinischen Fürstlichen Obersten Gerichtshofs (der Beitrag wurde publiziert in PSR 2013/16). Die Homepage www.kanzleiboesch.com bietet einen Überblick über sämtliche seiner Publikationen.
 
Liechtensteinische Vermögensträger werden erfahrungsgemäß auch immer wieder dazu verwendet, um ausländische Gläubiger oder Erben zu benachteiligen. RA Dr. Bösch verfügt über besonderes Fachwissen, wenn es darum geht die Ansprüche geprellter Erben (Pflichtteilsberechtigter) oder Gläubiger eines liechtensteinischen Stifters, Gründers oder settlors effektiv zu verfolgen und gerichtlich zu betreiben. Dieses know-how ermöglicht ihm zugleich auch eine profunde Einschätzung der Chancen und Möglichkeiten, die liechtensteinische Vermögensträger im Zusammenhang mit Asset Protection tatsächlich oder auch nur vermeintlich bieten.

Dank seiner Expertise wird RA Dr. Bösch auch immer wieder als Rechtsgutachter für die Beurteilung komplexer Fragen des liechtensteinischen Vermögensträgerrechts und der damit korrespondierenden Schnittstellenmaterien  wie namentlich Erbrecht, Familienrecht, Haftungsdurchgriffsrecht, Anfechtungsrecht und Schadenersatzrecht herangezogen.

Sein Fachwissen befähigt ihn auch, als Schiedsrichter in anspruchsvollen Schiedsverfahren mit Bezug zu liechtensteinischen Trusts, Stiftungen, Anstalten und Treuunternehmen zu fungieren.
RA Dr. Bösch ist von liechtensteinischen Treuhandbüros und/oder Banken vollkommen unabhängig. Er ist deshalb in der Lage, die entsprechenden Ansprüche ausländischer Mandanten in Liechtenstein frei von jedweden Interessenskollisionen zu verfolgen und durchzusetzen.

Vita

Nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Innsbruck im Jahre 1987 absolvierte Herr Bösch das Gerichtspraktikum und war während zweier Jahre juristischer Mitarbeiter in der Rechtsabteilung eines namhaften liechtensteinischen Treuhandunternehmens. 1994 promovierte er aufgrund seiner Dissertation zum liechtensteinischen Treuhandwesen zum Doctor iuris. Von 1997 bis 2005 wirkte er neben seinem Anwaltsberuf auch als rechtswissenschaftlicher Forschungsbeauftragter am Liechtenstein Institut in Bendern. Seit 1996 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Bregenz tätig. Liechtensteinische Mandate werden von seiner liechtensteinischen Niederlassung in Vaduz betreut, die seit 2006 besteht.

Dr. Harald Bösch ist gelistet in Rechtsanwälte Vaduz und Rechtsanwälte Liechtenstein.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Recht international

  • Liechtensteiner Recht
  • Österreichisches Recht

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