Hartmut Wüsthoff
Fachanwalt für
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Hartmut Wüsthoff
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub
Im Zeitalter der Globalisierung wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zunehmend mehr Flexibilität gefordert, was unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeitsleben und seine rechtliche Ausgestaltung hat.
Gerade das Arbeitsrecht ist - wie kaum ein anderes Rechtsgebiet - sehr stark von der Rechtsprechung geprägt, was ständige Fortbildung erfordert.
Verkehrsrecht
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung
Mobilität nimmt einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft ein. So kann die Verhängung eines Fahrverbots bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis tief greifende Auswirkungen auf den Betroffenen haben - bis hin zur Zerstörung der beruflichen Existenz.
In diesem Zusammenhang mag auch die scheinbar einfache Ordnungswidrigkeit entscheidende Bedeutung erlangen z.B. dann, wenn aufgrund des Punktestandes im Fahreignungsregister die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.
Aber auch als Opfer bzw. Geschädigter von Verkehrsunfällen kann - oftmals von einem Tag auf den anderen - eine langfristige Änderung der Lebensumstände für den Betroffenen bzw. dessen Familie eintreten.
Um die Interessen von Mandanten in einem immer komplexer werdenden Wirtschafts- und Rechtssystem erfolgreich vertreten zu können, ist die Spezialisierung und Konzentration auf wenige Rechtsgebiete unerlässlich.
Nur so kann dem Mandanten die juristische Kompetenz geboten werden, die er erwartet.
Neben einer langjährigen praktischen Erfahrung in den jeweiligen Rechtsgebieten, erfordert dies selbstverständlich auch regelmäßige Weiterbildung.
Der individuelle und vertrauensvolle Umgang mit dem Mandanten, bei dem sein Interesse in seinem jeweiligen Umfeld im Mittelpunkt steht, hat einen besonderen Stellenwert.
Nicht immer ist alles rechtlich Machbare auch wirtschaftlich sinnvoll. Dieser Gesichtspunkt wird - in Abstimmung mit dem Mandanten - nicht außer Acht gelassen. Der Mandant findet keinen anonymen Großbetrieb vor, in dem er nur als Fall angesehen wird.
Wenn möglich wird eine außergerichtliche Lösung angestrebt, die gerichtliche Durchsetzung, dort wo sie notwendig ist, jedoch nicht gescheut.
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