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Bewertungen

RR

von R. R. am 12.01.2024 um 18:48 Uhr

Beschlüsse einer WEG
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Hillmer war gefühlt 24 Stunden - auch am Wochenende - für meine Anliegen da und hat einen geeigneten Handlungsleitfaden entwickelt. Fachwissen und objektive Beurteilung der Situation standen jederzeit vor vermeintlichen "Schnellschüssen", die letztlich zusätzliche Aufwendungen mit sich bringen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. WEG-Beschlüsse erfordern sorgfältige Prüfung, Abgleich mit der Teilungserklärung, Abstimmung mit dem Mandanten (hat bei Ihnen hervorragend geklappt) und oft schnelles Handeln. Auch am Wochenende.
RS

von R. S. am 10.06.2023 um 12:49 Uhr

Prüfung der Teilungserklärung und des Kaufvertrages
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Hr. Hillmer hat uns beim beabsichtigten Erwerb einer Eigentumswohnung in Berlin sehr freundlich, schnell und unbürokratisch mit der Prüfung des Kaufvertrags und der Teilungserklärung unterstützt. Können ihn unbedingt empfehlen und würden uns jederzeit wieder an ihn wenden.
HK

von H. K. am 08.02.2023 um 09:31 Uhr

Kompetent und Erfolgreich
Werkvertragsrecht
Herr Hillmer beriet mich in einer Bauangelegenheit. Die Beratung war nicht nur überaus kompetent, sondern am Ende auch Erfolgreich.
RM

von R. M. am 04.02.2023 um 15:15 Uhr

Berliner Nachbarrechtsgesetz
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr RA Hillmer ist sehr geschickt im Aufzeigen und Finden von Kompromissen, die allen gerecht werden und nachhaltige Lösungen ermöglichen. Besonders positiv bewerte ich, dass er auch sehr deutlich macht, wann weiteres anwaltliches Engagement zielführend ist und wann nicht, was meine Geldbörse, Zeit und Nerven geschont hat. Daher: 5 Sterne.
EP

von E. P. am 21.11.2022 um 13:26 Uhr

Rechte des Veropächtern bei Landverpachtung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
die Beantwortung meiner Frage wurde kurz und bündig und für mich mit dem erforderlichen Rechtshinweis beantwortet. Vielen Dank
AM

von A. M. am 04.10.2022 um 12:31 Uhr

Klage zum Verhalten der Baubehörde Dorsten
Öffentliches Baurecht
Die Hinweise zur Klage bei Verstößen gegen Baugesetze durch die Bauordnung waren sehr informativ. Hier wurde eine Vorteilgewährung zu Gunsten des Bauunternehmers und Nachbarn erkannt. Sehr zu empfehlen.
MR

von M. R. am 23.08.2022 um 18:38 Uhr

Lärmbelästigung durch einen Nachbarn
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ich hatte Herrn Hillmer im Jahre 2020 um Hilfe gebeten wegen einer Lärmquelle, deren Problematik darin besteht: daß sie nicht so vernehmlich war, daß jeder sagen würde: Polizei, Ordnungsamt, damit dieser Unfug abgestellt wird. Es war ein Dauergeräusch, das möglicherweise sogar unterhalb der Richtwerte lag, und dennoch auf empfindliche Leute äußerst störend wirkt (etwa vergleichbar einem Tinnitus). Messungen durch das Ordnungsamt konnten nicht stattfinden, weil die Lärmquelle unregelmäßig und unvorhersehbar betrieben wurde. In dieser schwierigen rechtlichen Umgebung, die vermutlich keine gerichtlichen Schritte zugelassen hätte, hat Herr Hillmer sehr geschickt agiert. In zwei Schreiben hat er dem Verursacher die Problematik dargestellt, dabei immer auf den guten Willen des Verursachers Bezug genommen, ihm detailliert die Rechtslage des Immissionsschutzgesetzes vor Augen gestellt, aber gleichzeitig wieder so argumentiert, daß angesichts dieser Sachlage der Verursacher sich den geringen Änderungswünschen seines Mandanten (Lärmschutz-Abdeckung) doch nicht verschließen könne. Daß entsprach genau meiner Vorstellung: gerichtlich war vermutlich nichts auszurichten, aber wenn ein kompetenter Anwalt die Rechtslage schildert, bleibt ganz im Hintergrund ein Drohpotential für den Verursacher. Dieser hat zunächst auf keines der Schreiben reagiert. Doch war die Lärmbelästigung im Jahre 2021 schon beträchtlich geringer. Nun, im Jahre 2022 habe ich diese Lärmquelle noch nicht ein einziges Mal vernommen. Ich vermute, daß die ausgewogenen Schreiben von Herrn Hillmer schließlich doch ihre Wirkung getan haben.
Vielen Dank für die Bewertung. Tatsächlich braucht es neben fundiertem Wissen um die rechtliche Basis, häufig Einfühlungsvermögen und auch etwas Geduld. Der Gang zum Gericht sollte die ultima ratio sein, der -leider- manchmal notwendig ist, um seine Rechte zu wahren oder durchzusetzen.
HB

von H. B. am 03.08.2022 um 15:29 Uhr

Vertragsrecht - Zügige Rückforderung einer Geldleistung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir bedanken uns sehr eine top Leistung und würden jederzeit wenn es Bedarf besteht auf Sie zurückkommen sie haben uns sehr geholfen Danke
KL

von K. L. am 26.08.2021 um 11:13 Uhr

Schuldrechtliche Nutzungsvereinbarung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ich habe mich sehr über die schnelle Rückmeldung per email durch Herrn RA Hilmer gefreut und ihn danach auch telefonisch sehr zeitnah erreicht.
In einem sehr kompetenten Telefonat konnten wir gemeinsam und kurzfristig mein Anliegen für einen Kunden unkompliziert klären, so dass die Aufgabenstellung für Herrn Hillmer klar war.
Er sagte mir zu, dies nicht sofort, aber innerhalb von 2 Tagen zu erledigen.
Ich kann Herrn RA Hillmer nur jedem Ratsuchenden weiterempfehlen.
KM

von K. M. am 07.12.2020 um 20:29 Uhr

Mietrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Anwalt Hauke Hillmer hat mich kompetent und vor allem sofort beraten und
erfolgreich unverzüglich für Ruhe gesorgt. In der Corona-Zeit bin ich als Soloselbstständiger
stark auf das Home Office angewiesen. Andauernder Lärm aus der Nachbarschaft
hat mich gestört. Bei Fragen zum Mietrecht kann ich diesen Anwalt nur empfehlen.