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Rechtsanwalt

Dr. Heiko Löw

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Löw
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Fachanwalt für

  • Strafrecht
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Ich berate Sie gerne bundesweit und stehe Ihnen auch via Skype, Teams, Zoom etc. zur Verfügung. Eine Online-Erstberatung von bis zu 60 Minuten kostet pauschal 226,10 EUR.
MR
von M. R. am 24.04.2024 um 12:41 Uhr
Verfahren Cardsharing
Strafrecht

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"Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der Sie kompetent im Strafrecht vertritt. Dann können Sie sich gerne an mich wenden.

Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen? Sie haben einen Strafbefehl erhalten oder es wurden Ermittlungen gegen Sie eingeleitet? Sie sollten mich schnellstmöglich mit Ihrer Verteidigung beauftragen, da strafrechtliche anwaltliche Vertretung umso effektiver ist, je früher sie in das Verfahren eingreift. Ich nehme für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte, damit Sie auf dem gleichen Stand sind wie die Ermittlungsbehörden. Als ehemaliger Staatsanwaltschaft und Fachanwalt für Strafrecht kenne ich die Strategien der Gegenseite und kann mit Ihnen gemeinsam eine ideale Verteidigungsstrategie für Ihren individuellen Fall erarbeiten. Gelingt es nicht, eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erwirken, verteidige ich Sie mit meiner langjährigen Prozesserfahrung effektiv in der Hauptverhandlung vor Gericht. Die Schwerpunkte meine Tätigkeit liegt in den folgenden Bereichen:

  • allgemeines Strafrechts (Diebstahl, Betrug, Raub, Körperverletzung, Geldwäsche, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Verleumdung, Leistungserschleichung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Brandstiftung, Falschaussage, etc.)
  • IT-Strafrecht (Computerbetrug, Elektronische Urkundsdelikte, Datenbezogene Straftaten §§202a, 202b, 202c und 202d und 303a StGB, Computersabotage § 303b StGB, Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Strafbare Verarbeitung personenbezogener Daten, § 42 BDSG, Penetrationstest, Straftaten im Darknet, Cardsharing, IPTV)
  • Medienstrafrecht (Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild § 33 KuG, Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB, Anleitung zu Straftaten § 130a StGB, Gewaltdarstellung § 131 StGB, Falsche Verdächtigung, Verbreitung pornographischer Schriften, §§ 184 ff. StGB)
  • des Verkehrsstrafrechts (Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Ordnungswidrigkeiten etc.)
  • Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr, Amphetamin, Heroin, Kokain, Marihuana, etc.)
  • Jugendstrafrechts
  • Kapitaldelikte (Tötungsdelikte)  
  • Urheberstrafrecht (Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, § 106 UrhG, Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung, § 107 UrhG, Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte, 108b UrhG)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage:

www.anwalt-loew.de

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