Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. h.c. Hendrik Foth LL.M.
Rechtsanwalt

Dr. h.c. Hendrik Foth LL.M.

Fachanwalt für

  • Erbrecht

Rechtsgebiet

  • Strafrecht
ML
von M. L. am 08.06.2021 um 16:43 Uhr
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Erbrecht

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Seit nunmehr 20 Jahren Spezialist auf dem Gebiet des Erbrechts bin ich somit seit 2006 einer der ersten Fachanwälte für Erbrecht  (aufgrund nachgewiesener theoretischer und praktischer Fähigkeiten) in Düsseldorf-Oberkassel mit einer Zweigniederlassung in Erkrath. Damit wende ich mich an das rechtsuchende Publikum auch in Hilden, Mettmann, Ratingen und Unterbach.

Seit Beginn meiner erbrechtlich spezialisierten Anwaltstätigkeit im Jahr 1997 habe inzwischen mindestens circa 2.000 teilweise ausgesprochen individuelle und schwierige Mandate bearbeitet. Erbrecht erfordert ein besonderes Maß an individueller Einfühlung, Zeit für den Mandanten und besondere rechtliche Kenntnisse – und letztlich eine langjährige anwaltliche Erfahrung.

Für eine Abfertigung im Schnellverfahren ist daher im wahrsten Sinne keine Zeit.

Die Teilnahme an vielfältigen Fortbildungsveranstaltungen und der damit verbundene Erwerb von Kenntnissen über die aktuelle Rechtsprechung ist selbstverständlich.

Besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit – auch das ist im Anwaltsmarkt eine Spezialisierung – ist die erbrechtliche Vorsorge – für den Mandanten bedeutet dies Beratung, Entwurf und schlußendlich die Errichtung testamentarischer und erbvertraglicher letztwilliger Verfügungen und Vorsorgevollmachten. Ich trage damit einem deutlichen zunehmenden Beratungsbedarf Rechnung. Hierzu gehört unter anderem auch die Planung von gemeinnützigen Stiftungen.

Bei Auseinandersetzungen in der Familie vertrete ich meine Mandanten natürlich auch gerichtlich und außergerichtlich auch in Streitfällen. Häufige Schlagworte sind:

  • Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzung
  • Erbteilung und damit Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
  • Sicherung des Fortbestands von Unternehmen

Streitfälle sollten allerdings bereits (siehe oben) durch gute Vorsorge erst gar nicht entstehen.  Sollten sie auftreten, bemühe ich mich fast immer erfolgreich, sie außergerichtlich zu lösen. Jahrelanges Prozessieren ist eine Qual für alle Beteiligten. Ein Vergleich bietet meist bessere Lösungen als ein Urteil.


Erbrecht

Eine individuelle Vorsorge ist unerlässlich, um Ihre Interessen für den Erbfall effektiv zu gewährleisten. Ich unterstütze Sie daher umfassend bei der Anfertigung Ihrer letztwilligen Verfügung, z. B. eines Testaments oder Erbvertrags, und berate Sie eingehend zu den Möglichkeiten von Vermächtnissen und Auflagen. Nach dem Erbfall trete ich ebenfalls für Ihre Interessen ein, übernehme die Testamentsvollstreckung sowie die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, setze Erbengemeinschaften auseinander oder informiere Sie zur Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft.

Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.

Dr. h.c. Hendrik Foth LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Düsseldorf und Rechtsanwälte Deutschland.

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