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Rechtsanwalt

Hendrik Pantke

Kanzlei Hendrik Pantke
Kanzlei Hendrik Pantke

Rechtsgebiete

  • Sozialrecht
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht
Über 16 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2008 und über 16 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
GI
von G. I. am 12.09.2023 um 21:58 Uhr
Kompetente Beratung
Arbeitsrecht

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Seit Januar 2009 betreibe ich meine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Von Anfang bearbeite ich als Schwerpunkt meiner Tätigkeit Fälle, in denen Arbeitgeber von der SOKA-Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft), ULAK (=Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft), ZVK (Zusatzversorgungskasse der Bauwirtschaft) auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Anspruch genommen werden und diese von der SOKA-Bau, ZVK, ULAK geltend gemachte Forderungen abwehren wollen. Daher vertrete ich Arbeitgeber, Unternehmer, Geschäftsführer und Firmeninhaber beratend und unterstützend außergerichtlich und gerichtlich bei der Abwehr der Forderungen, welche die SOKA-Bau, ZVK, ULAK möglicherweise nicht rechtmäßig geltend macht

Mit den Fällen, in denen die SOKA Bau, ULAK, ZVK die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen geltend macht, stehen häufig auch Probleme betreffend die möglicherweise bestehende Zahlungspflicht der Winterbeschäftigungsumlage an die Bundesagentur für Arbeit in engem Zusammenhang. Daher ist ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit über die Abwehr der von der SOKA Bau, ZVK, ULAK geltend gemachten Forderungen hinaus auch die Abwehr der von der Bundesagentur für Arbeit geltend gemachten Winterbeschäftigungsumlage.

Dieser von Beginn an vorgenommene Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf Fälle, welche die SOKA Bau, ZVK, ULAK betreffen, liegt daran, dass die SOKA-Bau, ZVK, ULAK ihren Sitz in Wiesbaden hat. Alle Gerichtsverfahren, in denen ein Betrieb, der nach Ansicht der SOKA Bau zur Zahlung der Sozialkassenbeiträge an die SOKA Bau, ZVK, ULAK, verpflichtet sein könnte und, der seinen Sitz in einem der westdeutschen Bundesländer hat, werden in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden und im Berufungsverfahren, der 2. Instanz, vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main, geführt. Da ich meinen Kanzleisitz in Wiesbaden habe, ist es für Personen, Firmeninhaber oder Geschäftsführer, die Probleme mit der SOKA Bau oder Ärger mit der SOKA Bau haben, auf Grund der örtlichen Nähe zum Arbeitsgericht Wiesbaden und zum Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main, besonders geeignet, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der kurze Wege zum Arbeitsgericht Wiesbaden und zum Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main hat. Ein Anwalt, der wie ich, in zahlreichen gegen die SOKA Bau bzw. ULAK geführten Gerichtsverfahren bereits häufig vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden oder dem Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main aufgetreten ist, kann auf einen reichen Erfahrungsschatz bereits gegen die SOKA Bau, ULAK geführter Gerichtsverfahren zurückgreifen.

Gleiches gilt auch für Streitigkeiten, Probleme oder Ärger mit der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der möglicherweise bestehenden Zahlungspflicht der Winterbeschäftigungsumlage an die Bundesagentur für Arbeit.

Des Weiteren bearbeite ich als weitere Rechtsgebiete zum Beispiel das Arbeitsrecht, allgemeine Zivilrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht.

(Diese Information hat den Stand vom 30. Mai 2022.)

 

SOKA-Bau und ULAK

Unter dem Dach der SOKA-Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft) ist die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichkasse der Bauwirtschaft) und die ZVK (Zusatzversorgungskasse der Bauwirtschaft) zusammengefasst.

In der Regel (es gibt Ausnahmen!) richtet sich eine mögliche Beitragspflicht eines Unternehmens oder Firmeninhabers zur Zahlung der Sozialkassenbeiträge an die SOKA-Bau nach dem VTV-Bau. Verrichten die gewerblichen Arbeitnehmer eines Unternehmens, Firmeninhabers zu über 50 % der gesamtbetrieblichen Arbeitszeit Tätigkeiten, die im VTV-Bau als bau(gewerb)lich eingestuft sind, so kann ein Betrieb bzw. die Tätigkeiten eines Firmeninhabers möglicherweise als baulich im Sinne des VTV-Bau eingestuft werden. Die Summe der Tätigkeiten der einzelnen gewerblichen Arbeitnehmer ergibt zusammengefasst die gesamtbetriebliche Arbeitszeit der gewerblichen Arbeitnehmer. Zu berücksichtigen sind auch die Arbeitszeiten aller weiteren Arbeitnehmer, die keine gewerblichen Arbeitnehmer sind. Unter besonderen Umständen kann auch die Tätigkeit des Geschäftsführers, Firmeninhabers oder Unternehmers als Arbeitgeber selbst mitzuberücksichtigen sein.

Von diesem Grundsatz, dass die gewerblichen Arbeitnehmer zu über 50 % ihrer persönlichen Arbeitszeit bauliche Tätigkeiten im Sinne des VTV-Bau erbracht haben, die zusammengerechnet über 50 % der gesamtbetrieblichen Arbeitszeit ausmacht, gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, so ist es möglich, dass der VTV-Bau doch nicht zur Anwendung kommt. Es können dann andere Tarifverträge zur Anwendung kommen.

(Diese Information hat den Stand vom 30. Mai 2022.)


Herr Rechtsanwalt Hendrik Pantke aus Wiesbaden klärt Sie gerne darüber auf, welche Tätigkeiten nicht unter den VTV-Bau fallen und, wie sich im Gerichtsverfahren Ihre Darlegungs- und Beweislast zu den maßgeblichen Tatsachen im Verhältnis zur Darlegungs- und Beweislast der von der SOKA-Bau behaupteten Tatsachen verhält. Für das Bestreiten der von der SOKA-Bau im Gerichtsverfahren behaupteten Tatsachen gilt es, einige wichtige Kriterien zu beachten. Zudem müssen für die vom Unternehmen oder Firmeninhaber als Arbeitgeber und zugleich Gegner der SOKA-Bau vorgebrachten Tatsachen die richtigen Beweismittel benannt werden.

Gerne klärt Herr Rechtsanwalt Hendrik Pantke aus Wiesbaden Sie darüber auf, welche Kriterien in einem gegen die SOKA-Bau geführten Gerichtsverfahren zu beachten sind. Vor einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden kann in einfacherer Form vorgetragen werden als vor einem Kammertermin. Die vom Arbeitsgericht Wiesbaden genannten Fristen für entsprechenden Vortrag sind stets einzuhalten.

Zudem ist wichtig zu wissen, dass die Frist für die Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid im Arbeitsrecht (Rechtsstreitigkeiten gegen die SOKA-Bau zählen zum Arbeitsreicht) nur eine Woche ab Zustellung des Mahnbescheides beim Antragsgegner beträgt.

(Diese Information hat den Stand vom 30. Mai 2022.)

 

Herr Rechtsanwalt Hendrik Pantke aus Wiesbaden kann gerne nach entsprechender schriftlicher anwaltlicher Mandatierung für Sie alle notwendigen Handlungen fristwahrend vornehmen und Sie vor dem jeweils zuständigen Gericht gerne vertreten.

Hendrik Pantke ist gelistet in Rechtsanwälte Wiesbaden und Rechtsanwälte Deutschland.

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