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Rechtsanwalt

Henning Lange

Fachanwalt für

  • Verkehrsrecht

Rechtsgebiete

  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
CF
von C. F. am 12.12.2023 um 22:39 Uhr
Unfallschaden
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

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Rechtsanwalt Henning Lange
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kontaktieren Sie mich in Fragen rund um das Verkehrsrecht und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Bei mir sind Sie in guten Händen – ich berate sie gerne in deutscher und englischer Sprache. Meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte im Jahr 1999. Seit dem Jahr 2005 bin ich zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist für Betroffene eine rundum unangenehme Sache, die es auch juristisch in sich hat. Umso wichtiger ist es, im Falle eines (Un-)Falles von Anfang an richtig vorzugehen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Geschädigten zum Versicherer des Unfallgegners ist hier oft bereits der erste Fehler, da man sich nicht auf Augenhöhe gegenübertritt. So verfügt der gegnerische Versicherer über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Schadensabwicklung und kennt die einschlägige Rechtsprechung. Sie auch? Lassen Sie sich nicht verunsichern und behalten Sie den Überblick. Übrigens: Sind Sie bei einem Verkehrsunfall geschädigt worden, haben Sie das Recht, von Anfang an einen Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung zu beauftragen. War der Unfall unverschuldet, muss der Versicherer des Verursachers dann z.B. nicht nur ein Schmerzensgeld oder die Reparatur Ihres Autos bezahlen, sondern hat in der Regel auch die Kosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes zu ersetzen. Ganz egal, ob Ihr Fahrzeug eine Delle oder einen Totalschaden davongetragen hat. 

Verkehrsdelikte

Ein Konflikt mit dem Gesetz kann gerade im Verkehrsrecht erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat geht zumeist mit der Sorge vor einem Fahrverbot, Fahrerlaubnisverlust oder Punkten in Flensburg einher. Ein Versuch, sich vor der Polizei oder Bußgeldbehörde zu rechtfertigen, kann schnell das Gegenteil bewirken und die eigene Situation weiter verschlimmern. Hier ist Schweigen Gold. Sie sollten sich daher niemals spontan zu einem Ihnen vorgeworfenen Verkehrsdelikt äußern, sondern sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafsachen. Kontaktieren Sie mich, sobald Sie mit dem Vorwurf eines Verkehrsdeliktes konfrontiert werden. Ich verteidige Sie bundesweit und kooperiere mit im Verkehrsrecht erfahrenen Sachverständigen. Übrigens: Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung bei Verkehrsdelikten werden zumeist von einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung getragen.

Henning Lange ist gelistet in Rechtsanwälte Halle (Saale) und Rechtsanwälte Deutschland.

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