Fachanwalt für
- Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtsgebiet
- Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Über mich
Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater
Die Kanzlei Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater deckt mit ihren Fachanwälten und Fachanwältinnen nahezu sämtliche Bereiche des Wirtschaftsrechts ab. Besuchen Sie uns gerne auf unserer Homepage www.lehmkuehler-rechtsanwaelte.de.
Als Team an Ihrer Seite lösen wir die an uns herangetragenen Problemstellungen pragmatisch und zielorientiert. Fakten sehen – Perspektiven schaffen.
Bei Problemen oder Fragen in den nachfolgenden Rechtsgebieten bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in deutscher oder englischer Sprache und stehe Ihnen sowohl für ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei als auch im Rahmen einer Online-Rechtsberatung zur Verfügung.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht gehören sachlich eng zusammen und zählen zu den zentralen Kompetenzfeldern der Kanzlei. Ich begleite Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer_innen, Gesellschafter_innen und Investierende von der Gründung eines Unternehmens bis hin zur Liquidation.
Mein Beratungsangebot richtet sich an Einzelunternehmer_innen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und Stiftungen sowie an Gesellschafter_innen und Geschäftsführer_innen.
Ich unterstütze Sie insbesondere bei:
- Gründung von Gesellschaften, insbesondere Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen bei GmbHs, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, GmbH & Co. KGs sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung
- Dienstvertragsrecht der Geschäftsführer_innen und Vorstände
- Vertretung der Gesellschafter_innen und Organe im gesamten Lebenszyklus einer Gesellschaft
- Wechsel im Gesellschafterkreis
- Auseinandersetzung von Gesellschaften
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
- Umstrukturierung/Restrukturierung/Sanierung
- Haftung der Organe und Gesellschafter_innen im Insolvenzverfahren
- Liquidation/Auflösung von Gesellschaften
- Rechtsverhältnissen der Gesellschaftsorgane untereinander, zur Gesellschaft und zu Dritten
- Fragen zum Recht der Handelsvertreter_innen, Vertragshändler_innen und anderer Vertriebsformen
Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht ist ein zentraler Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Wir greifen dabei auf eine langjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung und der Insolvenzberatung zurück. Ich stehe Ihnen als regelmäßig bestellter Insolvenzverwalter bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Krise von Unternehmen, deren Sanierung und Restrukturierung zur Verfügung. Im Fokus meiner Tätigkeit steht dabei auch die Beratung der Gesellschafter_innen und der Organe von in die Krise geratenen Unternehmen zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken.
Ich vertrete Sie auch als Insolvenzschuldner_in oder Vertreter_in eines insolventen Unternehmens gegenüber Kreditgebenden, dem Insolvenzgericht und dem/der Insolvenzverwalter_in. Ich biete Ihnen sachkundige Begleitung während des gesamten Insolvenzverfahrens, gebe individuelle Handlungsempfehlungen und unterstütze Sie bei der Erarbeitung bzw. Umsetzung geeigneter Sanierungskonzepte.
Ferner biete ich Gläubigern/Gläubigerinnen und betroffenen Dritten kompetente Beratung und Vertretung. Häufig wirkt sich die Insolvenz eines Unternehmens oder einer Privatperson auch auf den/die Geschäftspartner_in und Dritte aus, die sich einer Insolvenzanfechtung durch Insolvenzverwalter_innen ausgesetzt sehen. Da sich die Anfechtungszeiträume auf bis zu zehn Jahre erstrecken, ist dies mitunter existenzbedrohend. Ich prüfe etwaige Anfechtungsansprüche und stehe Ihnen bei deren Abwehr (außergerichtlich und während des Gerichtsverfahrens) fachkundig zur Seite. Gleiches gilt für die Abwehr von Haftungsansprüchen, denen Sie sich beispielsweise als Geschäftsleiter_in eines insolventen Unternehmens ausgesetzt sehen.
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens haben Sie als Gläubiger_in die Möglichkeit, Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Ich unterstütze Sie bei Ihrer Forderungsanmeldung und prüfen die Sach- und Rechtslage. Es lohnt sich dabei auszuloten, ob Sie Ihre Forderung aus dem Rechtsgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung herleiten können, da eine solche festgestellte Forderung nicht der Restschuldbefreiung unterliegt.
Wirtschaftsrecht
Neben den gesondert zuvor aufgeführten Rechtsgebieten stehe ich Ihnen als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner auch in sonstigen Fragen des Wirtschaftsrechts zur Verfügung. Dabei dürfen Sie nicht nur auf meine langjährige juristische Erfahrung vertrauen, sondern können ein ausgeprägtes Verständnis für unternehmerische und wirtschaftliche Zusammenhänge erwarten.
Schwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht, Restrukturierungsberatung
Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil.
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