Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Henß
Rechtsanwältin

Katrin Henß

Rechtsanwälte Henß & Leitz, Fachanwaltsbüro für Erb- und Familienrecht
Rechtsanwälte Henß & Leitz, Fachanwaltsbüro für Erb- und Familienrecht

Fachanwältin für

  • Erbrecht
  • Familienrecht

Rechtsgebiete

  • Mediation
  • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne im Rahmen einer Videokonferenz. Derzeit arbeiten wir mit Zoom. Eine Erstberatung bis zu einer Stunde rechnen wir mit 190 € + MwSt ab, insg. 226,10 €, alles Weitere nach Absprache.
Über 34 Jahre Berufserfahrung
Mit ihrer Zulassung als Anwältin seit 1990 und über 34 Jahren Erfahrung steht sie Ihnen zur Seite.
MS
von M. S. am 14.03.2024 um 11:04 Uhr
Fachlich und menschlich hervorragend
Erbrecht

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Rechtsanwältin Katrin Henß 

Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, zertifizierte Mediatorin, Schiedsrichterin für Erbstreitigkeiten der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht


Ich freue mich, Sie auf meinem Profilbei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen. Gerne bin ich Ihnen im Erbrecht und Familienrecht behilflich, sei es als Fachanwältin oder als Mediatorin.

Als Fachanwältin für Erbrecht kann ich Sie unterstützen bei:

  • lebzeitiger Planung der Vermögensnachfolge, insb. bei Ausgestaltung von Übergabeverträgen
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
  • Erbscheinsverfahren
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbauseinandersetzung
  • Auslegung von Testamenten
  • Anfechtung von Testamenten
  • Überprüfung der Testierfähigkeit 
  • Vermächtniserfüllung
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassabwicklung
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
  • Erwachsenenadoption
  • europäischem Nachlasszeugnis
  • Streit um die Erbenstellung
  • ..:

Als Fachanwältin für Familienrecht können Sie sich an mich wenden bei:

  • Scheidungen, insbesondere bei Selbständigen
  • Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Trennung
  • Unterhalt, insb. Elternunterhalt
  • Eheverträgen
  • Trennungsvereinbarungen
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
  • Vermeidung von Betreuungen
  • ...

Als Mediatorin kann ich Ihnen helfen,

  • wenn Sie keinen Anwalt aufsuchen wollen, sondern wenn Sie sich ohne Anwalt einigen möchten. Der Mediator ist allparteilich und neutral. Er versucht, den Beteiligten im Rahmen eines strukturierten Gesprächs die Möglichkeit zu geben, für ihren Konflikt gemeinsam eine passende Lösung zu erarbeiten. 


Mediaton /Schlichtung

eignet sich als Rechtsstreitigkeiten vorgelagerte Alternative, kann aber auch bei schon laufenden Streitigkeiten, sogar bei laufenden Gerichtsverfahren, eine gute Methode sein, um eine Lösung zu finden, die innerhalb der Verfahren zuvor nicht möglich war. 

Durch meine Kompetenz im Erbrecht kann ich als Mediatorin und Schlichterin besonders bei Erbauseinander-setzungen, aber auch sonst bei Streitigkeiten innerhalb eines Erbfalls zwischen den jeweiligen Konfliktbeteiligten weiterhelfen. 

Ein Schlichter kann im Gegensatz zum Mediator seine Fachkenntnisse einbringen und darf auch eigene Lösungsvorschläge machen. Ein Mediator soll das nicht. Seine Aufgabe ist, die Beteiligten zu Lösungen, die aus ihnen kommen, zu führen.

Im Familienrecht ist die Mediation ein geeignetes Mittel für die Erarbeitung von Vereinbarungen zwischen den Eheleuten. Als Anwaltsmediatorin kann ich Ihnen behilflich sein, dass Sie gemeinsam Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen erarbeiten. Wenn es um Umgangs- und Sorgerecht geht, sind allgemein Mediatoren aus dem psychosozialen Bereich besser geeignet.


Wir, die Anwaltskanzlei Henß & Leitz, 

sind ausschließlich im Erb- und Familienrecht und der Mediation tätig. In diesen Rechtsgebieten betreiben wir einen hohen Fortbildungsaufwand, um unsere Mandanten auf hohen Niveau beraten zu können. Die Konzentration auf diese beiden ineinander greifenden Rechtsgebiete mit angrenzenden Bereichen ist das Ergebnis einer langjährigen Entwicklung. Rechtsanwältin Henss war jeweils die erste Fachanwältin im Familienrecht und im Erbrecht in Karlsruhe. Sie wurde in Focus Heft 44/2003 als eine von den 135 besten Erbrechtlern Deutschlands genannt. 

Wir arbeiten seit über zwanzig Jahren gemeinsam im Interesse unserer Mandanten, wobei wir unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte innerhalb dieser Bereiche ausgebildet haben. 

Bei einer Mediation arbeiten wir meistens als Mediatorenteam, was sich bewährt hat.


Parkmöglichkeit: 

Parkhaus Weiherhof, Scheck-in-Center Durlach 

Die Kanzleiräume befinden sich zwischen Marktplatz/Rathaus und Schloß über dem DM-Markt, Aufgang hinter dem Torbogen links. 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.henss-leitz.de

Katrin Henß ist gelistet in Rechtsanwälte Karlsruhe und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch
  • Italienisch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)
  • Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht (DSE)
  • Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DIGEV)

Bewertungen

4,9
Sehr gut
54 Bewertungen
5
(49)
4
(4)
3
(0)
2
(0)
1
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