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Rechtsanwalt

Holger Scheibner

Rechtsanwalt Holger Scheibner  Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Holger Scheibner Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für

  • Familienrecht
  • Strafrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Zivilrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
Über 38 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1986 und über 38 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
RS
von R. S. am 03.04.2024 um 13:19 Uhr
RA Scheibner WB
Allgemeine Rechtsberatung

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Kompetent und pragmatisch und mit einer Berufserfahrung von mehr als 35 Jahren stehe ich Ihnen in den Schwerpunkten meiner Tätigkeit als Ansprechpartner zur Seite, wobei ich bei Bedarf bundesweit auftrete und agiere. Gerne berate ich Sie in den genannten Rechtsgebieten und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten. Ich freue mich, Sie in meiner Kanzlei willkommen zu heißen.

Familienrecht

Mit viel Engagement und Sachverstand nehme ich mich allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Sind Sie zum Entschluss gekommen, sich von Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner zu trennen, können Sie sich jederzeit an mich wenden – ich stehe Ihnen bereits während der Trennungszeit und auch im folgenden Scheidungsverfahren zur Seite. Sind Kinder von der Trennung und der Ehescheidung betroffen, berate ich Sie gern zu Fragen des Sorge-, Aufenthalts- sowie Umgangsrechts und vertrete bei der Durchsetzung von Unterhalt sowohl für die Kinder als auch für Sie selbst, soweit dazu Ansprüche bestehen. Gern helfe ich bei der Klärung vermögensrechtlicher und sonstiger Fragen, die mit Trennung und Scheidung verbunden sind, wobei das Ziel hier immer eine möglichst einvernehmliche Regelung Ihrer Ansprüche ist. Heiratswillige berate ich rund um die bevorstehende Eheschließung und die Möglichkeit, Eheverträge zu schließen.

Strafrecht

Beim Vorwurf einer Straftat ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und diese richtig einsetzen. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, sondern nutzen Sie Ihr gesetzlich verbrieftes Schweigerecht und kontaktieren Sie mich umgehend. Ich stehe Ihnen bei einer Hausdurchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft zur Seite und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie bereits im Ermittlungsverfahren, denn durch sachgerechte Einlassung zur rechten Zeit lassen sich Ermittlungsverfahren häufig beenden, ohne dass es zur einer Anklageerhebung und einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommen muss. Bei Bedarf verteidige ich  Ihre Rechte natürlich auch im gerichtlichen Verfahren und in allen Instanzen.

Erbrecht

Das Erbrecht für Privatpersonen bildet einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Für ein Beratungsgespräch mit Ihnen nehme ich mir gerne Zeit und informiere Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments oder Erbvertrags, die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil, der im Übrigen auch bei einer Enterbung nicht wegfällt, sowie erbschaftssteuerliche Aspekte. Erben bin ich bei der Abwicklung des Erbfalls behilflich, sobald dieser Eintritt, versöhne ggf. eine zerstrittene Erbengemeinschaft oder mache Pflichtteilsansprüche geltend. Ob Erblasser, Erbnehmer, Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter: Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen.


Scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihre Ansprüche sicher durchgesetzt werden.

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  • Deutsch

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