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PR

von P. R. am 17.01.2023 um 12:57 Uhr

Rechtsgebiet: betriebliche Altersversorgung / Pensionsfonds /Abfindung
Betriebliche Altersversorgung
Unser Unternehmen hatte die Betriebsrente unseres früheren Geschäftsführers an einen Pensionsfonds ausgelagert. Da das kalkulierte Zinsaufkommen nicht erreicht wurde, musste der Pensionsfonds uns ständig auffordern, den eingezahlten Betrag mit Nachschüssen zu erhöhen, was für uns als gemeinnütziges Unternehmen nicht möglich war.
Herr Dr. Metz hat dafür gesorgt, dass der Pensionsfonds dieses Verfahren eingestellt hat, in dem wir die Ansprüche unseres früheren Geschäftsführers abgefunden haben. Dazu hat der Pensionsfonds das vorhandene Sparvermögen zurück gezahlt, sodass wir jetzt von zusätzlichen Belastungen befreit sind. Wir können Herr Dr. Metz mit seinen Spezialkenntnissen in der betrieblichen Altersversorgung jederzeit weiterempfehlen.
P.R.
AB

von A. B. am 09.01.2023 um 07:50 Uhr

Rechtsgebiet: betriebliche Altersversorgung / Verschlechterung durch Tarifvertrag
Arbeitsrecht
Meine Kollegen und ich waren seit fast 30 Jahren in einem Unternehmen der Energieversorgung tätig. Unsere Betriebsrente gründet auf einer Gesamtzusage. Maßgeblich für die Höhe der Altersrente war unser Tarif-Einkommen.  Bei der Überprüfung der ausgezahlten Beträge musste ich jedoch feststellen, dass der Arbeitgeber gemeinsam mit der Gewerkschaft die Bemessungsgrundlage ohne Begründung abgeändert hatte. Es wurden zusätzliche Tarifbestandteile geschaffen die nicht mehr in die Bemessungsgrundlage unserer Rente einbezogen wurden.
Unsere Klagen vor den zwei zuständigen Arbeitsgerichten waren zunächst erfolglos, da die Gerichte das Vorgehen unseres früheren Arbeitgebers als rechtmäßig erachteten. Jedoch konnte Herr Dr. Metz das Berufungsgericht davon überzeugen, dass die Vorgehensweise des früheren Arbeitgebers unberechtigt war, sodass es die ergangenen Urteile aufgehoben hat.
Mit der professionellen Arbeit und der Fachkompetenz von Herrn Dr. Metz war ich sehr zufrieden. Auch anderen Kollegen kann ich diese Kanzlei nur weiterempfehlen.

A. B. 
SB

von S. B. am 14.12.2021 um 18:16 Uhr

Witwenrente
Allgemeine Rechtsberatung
„Ich habe jahrelang meine Witwenrente von dem früheren Arbeitgeber meines Mannes bezogen. Plötzlich musste ich feststellen, dass die Zahlungen eingestellt wurden. Angeblich soll dieser Arbeitgeber Insolvenz angemeldet habe.
Herr Dr. Metz konnte feststellen, dass dies nicht der Fall war, sondern der frühere Arbeitgeber meines Mannes von einem ausländischen Unternehmen aufgekauft worden war, das die Rentenzahlung einfach eingestellt hatte.
Nach komplizierten Verhandlungen konnte Dr.Metz mit seinem Fachwissen durchsetzen, dass der neue Eigentümer meine Rente weiter zahlt. Ich erhielt eine größere Nachzahlung auf Heller und Pfennig genau.
Ich bin mit Unterstützung von Dr.Metz sehr zufrieden und kann ihn nur weiterempfehlen.“
Einen besseren RA hätte Ich nicht haben können. Kompetent, Hartnäckig, Zielstrebig und Fähig diesen Fall zu lösen. Einfach nur Empfehlenswert. Top
GD

von G. D. am 17.06.2021 um 10:37 Uhr

Ärger mit dem PSV a.G.
Sozialversicherungsrecht
Herr Dr. Metz hat mich gegenüber dem PSVaG vertreten, der trotz meiner Einsprüche nicht bereit war, meine Betriebsrente zu erhöhen, obwohl mein früherer Arbeitgeber mir diese Erhöhung schriftlich zugesagt hat. Erst vor dem Arbeitsgericht hat der PSVaG meinen Rechtsanspruch anerkannt, so dass die Klage vorzeitig beendet wurde.

Ich bedanke mich an dieser Stelle für den gewonnen Prozess und kann die Kanzlei mit den Spezialkenntnissen jederzeit weiterempfehlen.

Dr. G.W.
HD

von H. D. am 13.06.2021 um 14:21 Uhr

Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Dr. Metz hat mich bei meiner Verhandlung mit meinem früheren Arbeitgeber erfolgreich unterstützt. Dabei ging es um die Höhe der Abfindung meiner Betriebsrente die ausgelagert worden war. Die Sache war schwierig, weil ein Teil von einer Unterstützungskasse und ein weiterer von einem Pensionsfonds zuzahlen war. Wir konnten durchsetzen, dass die Abfindung versicherungsmathematisch richtig berechnet und zeitnah ausgezahlt wurde. Ich kann Herrn Dr. Metz mit seinen Spezialkenntnissen gerne weiterempfehlen.
H.D.
JO

von J. O. am 22.05.2021 um 12:23 Uhr

Ärger mit dem Insolvenzverwalter
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Als Geschäftsführer eines Dachdeckerbetriebes habe ich rechtzeitig für meine Alterversorgung vorgesorgt und dafür eine Pensionszusage mit einer Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Diese wurde an mich verpfändet. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich meinen Betrieb an einen Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Dachdeckermeisters verkauft. Leider hatte dieser seine Fähigkeiten eine Firma mit ca. 10 Mitarbeitern zu führen , grob überschätzt und musste nach knapp 2 Jahren Insolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter hat sofort die Rückdeckungsversicherung blockiert. Herr Dr. Metz hat dafür gesorgt, der der Insolvenzverwalter die Lebensversicherung freigegeben hat, so dass mir die Versicherung mein Alterskapital ausgezahlt hat. Ich bedanke mich für seine professionelle Betreuung und kan die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen
Jürgen Orwat
CG

von C. G. am 25.04.2021 um 11:48 Uhr

Kompetenz bAV
Versicherungsrecht
Kompetenz bAV
HS

von H. S. am 19.12.2020 um 09:16 Uhr

Betriebsrente
Arbeitsrecht
Die kompetente Erstberatung.
GD

von G. D. am 25.04.2019 um 07:44 Uhr

Betriebswitwenrente
Sozialversicherungsrecht
Nach dem Tode meines Gatten hat sich der ehemalige Arbeitgeber zunächst geweigert, meine Witwenrente zu zahlen. Er behauptete, dass die Witwenrente nicht gezahlt wird, weil ich in den letzten Jahren von meinem Mann getrennt gelebt habe. Das ist richtig, jedoch litt war mein verstorbener Gatte an einer schweren Nervenkrankheit. RA Dr. Metz hat mich erfolgreich unterstützt. Der ehemalige Arbeitgeber zahlt jetzt an mich die mir zustehende Witwenrente.
GD

von G. D. am 09.04.2019 um 13:14 Uhr

Betriebsrente
Arbeitsrecht
Dr. jur. Horst Metz habe ich als einen kompetenten Fachanwalt in Bezug auf meine betriebliche Altersversorgung kennen gelernt. Er hat zeitnah zurück gerufen und meine Fragen fachgerecht beantwortet. Sollte es in meinem Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit meinem ehemaligen Arbeitgeber kommen würde ich ihm gerne das Mandat übertragen. Ich war sehr zufrieden mit seiner Beratung, kann ihn auf jeden Fall weiterempfehlen.