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Rechtsanwalt

Christian Isselhorst

Kanzlei Christian Isselhorst
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Sprechen Sie mich einfach an – ich setze mich für Sie ein – von Beginn an.

Rechtsgebiete

  • Strafrecht
  • Opferhilfe
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne bundesweit und stehe Ihnen auch via Skype, Teams, Zoom etc. zur Verfügung.
Über 11 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2013 und über 11 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
FJ
von F. J. am 22.04.2024 um 20:56 Uhr
Positiv mit 5 🌟 Sterne
Strafrecht

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Wem eine Straftat vorgeworfen wird, dem ist es wichtig, dass er schnell, unkompliziert Hilfe erhält – und zwar von einem Strafverteidiger, der sich mit Strafrecht und Strafprozessrecht auskennt und sich für seine Mandanten einsetzt – vom Beginn des Ermittlungsverfahrens an bis zur Verurteilung – oder bis zum Freispruch.  Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Isselhorst Ich setze mich für Sie ein, wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird – egal wie der Vorwurf lautet oder wie schwer die Straftat ist, die Ihnen zur Last gelegt wird. Ich unterstütze Sie in jedem Verfahrensstadium und vertrete Ihre Interessen vor den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) und natürlich vor Gericht. Und wenn nötig gehe ich mit Ihnen durch alle Instanzen – auch als Pflichtverteidiger. Mein Ziel ist dabei immer, die Folgen einer Straftat für meine Mandanten so gering wie möglich zu halten – oder den Vorwurf der Straftat endgültig aus der Welt zu schaffen. Ich berate und vertrete Sie u. a. im  

  • Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Körperverletzung etc.)
  • Verkehrsstrafrecht (Fahrerflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr etc.)
  • Betäubungsmittelstrafrecht (unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln etc.)
  • Sexualstrafrecht (Vergewaltigung, Kinderpornografie etc.)  
  • Wirtschaftsstrafrecht (Insolvenzverschleppung, Untreue, Steuerhinterziehung etc.)
  • Umweltstrafrecht (Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung etc.)
  • Arztstrafrecht (z. B. Abrechnungsbetrug, fahrlässige Körperverletzung / Tötung etc.)
  • Jugendstrafrecht (Sonderstrafrecht / Strafprozessrecht für junge Straftäter)

Der Schwerpunkt meiner Arbeit als Strafverteidiger liegt auf folgenden Bereichen:  Allgemeines Strafrecht Zum allgemeinen Strafrecht zählen vor allem Straftaten, die sich gegen das Eigentum bzw. Vermögen einer Person richten oder gegen die körperliche Unversehrtheit. Dazu zählen zum Bespiel Sachbeschädigung, Einbruchdiebstahl (Einbruch), Betrug, Computerbetrug, Urkundenfälschung oder Raub und Erpressung bzw. (schwere, gefährliche) Körperverletzung, Nötigung, aber auch Totschlag und Mord.   Ihnen wird eine dieser Straftaten oder eine ähnliche Straftat vorgeworfen? Nehmen Sie hier Kontakt zu mir auf! Verkehrsstrafrecht Wer sich im Straßenverkehr nicht regelkonform verhält, riskiert in manchen Fällen nicht nur, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen – verkehrsregelwidriges Verhalten kann auch strafbar sein, z. B. als Unfallflucht bzw. Fahrerflucht, als Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder z. B. (fahrlässige) Körperverletzung.Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen, die Sie im Straßenverkehr begangen haben sollen? Nehmen Sie hier Kontakt mit mir auf! Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) Das Betäubungsmittelstrafrecht befasst sich mit dem rechtswidrigen Umgang mit Drogen (Cannabis, Kokain/Koks, Heroin etc.) und bestimmten Arzneimitteln. Vor allem der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen, der Anbau von Betäubungsmitteln oder das Handeltreiben mit Drogen oder bestimmten Arzneimitteln stehen unter Strafe. Bei Drogen am Steuer besteht außerdem oft ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht und dem Fahrerlaubnisrecht (drohender Entzug der Fahrerlaubnis, MPU/Idiotentest etc.). Bei einer Durchsuchung/Hausdurchsuchung wurden Drogen bei Ihnen gefunden? Nehmen Sie hier Kontakt mit mir auf! Sexualstrafrecht Das Sexualstrafrecht ist ein „sensibler" Bereich. Denn hier führt bereits der Vorwurf einer Straftat oft zu einer starken Stigmatisierung des vermeintlichen Täters, wenn es z. B. um den Vorwurf der Vergewaltigung, exhibitionistischer Handlungen, um Verbreitung, Erwerb oder Besitz kinderpornografischer Schriften (Kinderpornografie) oder sexuellen Missbrauch von Kindern geht.Ihnen wird eine solche Tat vorgeworfen? Nehmen Sie hier Kontakt zu mir auf – ich berate und vertrete Sie selbstverständlich vorurteilsfrei! Wirtschaftsstrafrecht Das Wirtschaftsstrafrecht schützt vor allem das geistige Eigentum und das ungestörte Funktionieren des Wirtschaftsverkehrs in einer Marktwirtschaft. Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen z. B. die Straftatbestände Korruption, Bestechung, Insolvenzverschleppung oder z. B. Steuerhinterziehung als Tatbestand des Steuerstrafrechts. Sie haben Probleme im Wirtschaftsstrafrecht – Ihnen droht deswegen massiver Reputationsverlust? Kontaktieren Sie mich hier! Arztstrafrecht Das Arztstrafrecht befasst sich mit Tatbeständen, die Ärzte in der Ausübung ihres Berufes verwirklichen können. Dazu zählt z. B. Abrechnungsbetrug und Untreue, Korruption (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit), aber auch fahrlässige Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern bzw. Kunstfehlern. Auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz sind teils strafbar. Ihnen wird eine Straftat im Arztstrafrecht vorgeworfen? Die Zulassung steht damit auf dem Spiel? Kontaktieren Sie mich umgehend hier! Umweltstrafrecht Wer der Umwelt schadet, kann sich unter Umständen strafbar machen, wenn er gegen Vorschriften verstößt, die dem Gewässerschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Immissionsschutz oder dem Strahlenschutz dienen. Straftatbestände lauten dann z. B. Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung oder Verursachen von Lärm. Behörden machen Ihnen die Verletzung des Umweltstrafrechts zum Vorwurf? Kontaktieren Sie mich hier! Jugendstrafrecht Das Jugendstrafrecht kennt keine eigenen Straftatbestände, sondern ist in gewisser Weise Sonderstrafrecht, das vor allem besondere Regelungen im Strafprozessrecht für junge Straftäter in der Übergangsphase zwischen Kind und Erwachsenem (Jugendliche, Heranwachsende) bereithält.  Haftprüfung, Haftbeschwerde und Wiederaufnahme des Verfahrens   Aber auch wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, stehe ich Ihnen zur Seite, z. B. wenn es um eine Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde geht. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Haftprüfung/Haftbeschwerde! Und falls Sie der Meinung sind, dass ein Urteil auch nach Rechtskraft so nicht bestehen bleiben kann und darf, prüfe ich mit Ihnen die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens. Erfahren Sie hier mehr zum Wiederaufnahmeverfahren! QR-Code der Seite


Weitere Informationen finden Sie unter: www.ra-isselhorst.de

Christian Isselhorst ist gelistet in Rechtsanwälte Dortmund und Rechtsanwälte Deutschland.

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