Profil-Bild Rechtsanwalt Jens H. Adler
RA/Fachanwalt für Steuerrecht

Jens H. Adler

Adler & Schlottmann, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht in Bürogemeinschaft
Adler & Schlottmann, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht in Bürogemeinschaft

Fachanwalt für

  • Steuerrecht

Rechtsgebiete

  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie auch gerne per Videoübertragung (Zoom, Microsoft Teams, WebEx)
Über 24 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2000 und über 24 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
AS
von A. S. am 18.07.2023 um 15:52 Uhr
Überragendes Fachwissen und persönlich sehr engagiert!
Steuerrecht

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In unserer Kanzlei in Wiesbaden stehe ich Ihnen als langjähriger Fachanwalt für Steuerrecht mit Fachwissen, Erfahrung und Engagement zur Seite.

Ich bin ein sehr erfahrener Spezialist für die Beratung und Vertretung in den Rechtsbereichen

  • Streitiges Steuerrecht  
  • Steuerstrafrecht            
  • Steuerordnungswidrigkeitenrecht 
  • Wirtschaftsstrafrecht.


Wissen ist Macht. Mein spezialisiertes Fachwissen gepaart mit Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick und langjähriger Erfahrung auf den Gebieten Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bietet mir die Grundlage zur Durchsetzung Ihres Rechts. Bei mir sind Sie in guten Händen. 

Wir verstehen uns als Partner des Steuerbürgers und des Steuerberaters. Wir treten mit unserem Leistungsspektrum nicht in Konkurrenz zu den Leistungen der Steuerberaterschaft, da wir keine Steuerberatung anbieten, sondern uns im Steuerrecht stattdessen auf die Beratung und Vertretung in streitigen Verfahren gegen Finanz- und andere Behörden beschränken. Dadurch können wir im Bedarfsfall auf ein bewährtes Netzwerk aus fähigen Steuerberatern zurückgreifen. Unsere Mandanten profitieren seit Jahren von der überregional guten Reputation unseres Büros.

Die Sozietät wurde im Jahr 2004 gegründet. Beide Partner konnten bereits damals auf jahrelange berufliche Erfahrungen und Erfolge zurückblicken. 

Die Büroräume der Kanzlei befanden sich bis zum Jahr 2011 in der Riederbergstraße in Wiesbaden. Mitte 2011 konnten wir unsere neuen größeren Büroräume im Bürohaus Kreuzberger Ring 52, 65205 Wiesbaden-Erbenheim beziehen. Der neue Standort ist sehr autobahnnah und zentral im Rhein-Main-Gebiet gelegen. So ist die Kanzlei aus den Richtungen Wiesbaden-Innenstadt, Mainz, Darmstadt und Frankfurt sehr schnell zu erreichen.

Die Kanzlei verfügt über eigene Mandantenparkplätze unmittelbar seitlich am Gebäude. Der Zugang zu unseren Büroräumen ist barrierefrei.


Weitergehende Informationen zu meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Steuerrecht

Mein Tätigkeitsschwerpunkt Steuerrecht umfasst insbesondere:

  • Rechtsbehelfsverfahren gegen Verwaltungsakte der Finanzverwaltung und Kommunen
  • Klagen zu Finanzgerichten
  • Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesfinanzhof
  • Betreuung und Vertretung in Betriebs-, Sonder- und Steuerfahndungsprüfungen
  • Steuerliche Selbstanzeigen
  • Tatsächliche Verständigungen mit Finanzbehörden
  • Haftungsangelegenheiten


Mein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt Steuerstrafrecht gewinnt bundesweit immer mehr an Bedeutung. Lag dies zunächst an der zunehmenden Flut verfassungsrechtlich zweifelhafter und unverständlicher Steuergesetze, will der Gesetzgeber seit einigen Jahren durch die Einführung neuer, die Verschärfung bestehender Strafnormen sowie einer Intensivierung des internationalen Informationsaustauschs aller Formen rechtswidriger Steuerverkürzungen Herr werden.

Eine wehrhafte und sachgerechte Verteidigung gegen Tatvorwürfe des Steuerstrafrechts und des Steuerordnungswidrigkeitenrechts ist allein mit Kenntnissen des allgemeinen Strafrechts ebenso wenig gewährleistet wie umgekehrt nur mit steuerlichen Kenntnissen. Das Steuerstrafrecht umfasst ein Grenzgebiet, auf dem sich das Strafrecht und das Steuerrecht überschneiden. Die gegen einen Steuerpflichtigen aufgrund einer Kontrollmitteilung, einer Betriebsprüfung oder Steuerfahndungsprüfung festgesetzten Steuern sind meist höchst umstritten und oft zugleich Gegenstand der strafrechtlichen Vorwürfe. Die verfahrensrechtlichen Regelungen des Steuerrechts legen auch dem Steuerpflichtigen, der zugleich Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Strafverfahren ist, weitreichende Mitwirkungs-, Vorlage- und Dokumentationspflichten gegenüber den Finanzbehörden auf. Andererseits darf er auch im Steuerstrafverfahren nicht gezwungen werden, sich selbst strafrechtlich zu belasten und darf zu den erhobenen Tatvorwürfen schweigen.

Diese kaum miteinander in Einklang zu bringenden verfahrensrechtlichen Gegensätze und Wechselwirkungen lösen Abgabenordnung und Strafprozessordnung nur unzureichend auf. Dies wiegt umso schwerer, als die Ermittlungskompetenz für reine Steuerdelikte weitgehend bei den Finanzbehörden selbst liegt. Aus dem Blickwinkel des Strafrechts und des Steuerrechts erscheint daher das Steuerstrafrecht jeweils als eine besonders schwierige und unübersichtliche Materie. Notwendig ist daher eine ganzheitliche Vorgehensweise durch einen spezialisierten rechtlichen Vertreter, der beide Verfahren beherrscht und über besondere Erfahrung im Umgang mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden gleichermaßen verfügt. Über diese Kompetenzen verfüge ich und biete sie meinen Mandanten erfolgreich an.


Ferner habe ich mich zusätzlich auf die Strafverteidigung auf dem komplexen Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts  spezialisiert. Dazu zähle ich Tatvorwürfe im Sinne der §§ 263 bis 300 Strafgesetzbuch und einiger Nebengesetze, als Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Scheckkartenmissbrauch, Urkundsdelikte, Bankrott, Insolvenzdelikte und Korruptionsstraftaten.

Da das deutsche Strafrecht fragmentarisch ist, finden sich zahlreiche Strafnormen des Wirtschaftsstrafrechts außerhalb des Strafgesetzbuches, beispielsweise mit § 15a Abs. 4 InsO die Insolvenzverschleppung oder mit §§ 106 ff. Urheberrechtsgesetz Straftaten in Form der Verletzung von Urheberrechten.

Wirtschaftskriminalität zeichnet sich oft durch folgende Merkmale aus:

  • Nur ein kleiner Teil der Straffälligkeit ist von Anfang an geplant.
  • Sie geht oft mit einer Opfertäuschung oder Verschleierung des eigentlichen Sachverhalts einher,
  • was in der Regel der Herbeiführung einer Vermögensschädigung dienen soll.

Oft ist festzustellen, dass Wirtschaftsstraftaten neben Steuerhinterziehungen begangen werden. Bisweilen dient auch eine allgemeine Straftat wie ein Urkundsdelikt der Vorbereitung einer Steuerhinterziehung (z. B. Scheinrechnungen, Belegfälschungen).

Daher ist es sinnvoll und notwendig, sich als Steuerrechtler und Steuerstrafverteidiger auch dem Feld der Wirtschaftskriminalität intensiv widmen.


Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil.

Jens H. Adler ist gelistet in Rechtsanwälte Wiesbaden und Rechtsanwälte Deutschland.

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Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Verleihungsurkunde Fachanwalt für Steuerrecht 03.04.2003

    Verleihungsurkunde Fachanwalt für Steuerrecht 03.04.2003

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Verleihungsurkunde Fachanwalt für Steuerrecht 03.04.2003
  • Burkhard (Autor) / Adler (Autor)

    Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung: <br>Praktikerkommentar der §§ 193-208 AO Gebundene Ausgabe<br>1228 Seiten<br>Hermann Luchterhand Verlag

    Website

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Burkhard (Autor) / Adler (Autor)
  • Burkhard (Autor) / Adler (Autor)

    Fehlerquellen in der Betriebsprüfung:<br>Taschenbuch – 1. Dezember 2003<br>von Burkhard (Autor), Adler (Autor)<br>504 Seiten<br>Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Burkhard (Autor) / Adler (Autor)

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main
  • Landesverband Hessen im DeutschenAnwaltVerein e.V. (DAV)
  • Wiesbadener Anwalt- und Notarverein e.V.
  • Deutscher Steuerberaterverband e.V.
  • Steuerberaterverband Hessen e.V.
  • Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz e.V.

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  • Kreuzberger Ring 52, 65205 Wiesbaden

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