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Rechtsanwalt

Jens-Peter Huth

Ein gutes Ergebnis ist mir nicht gut genug.

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
Über 25 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1999 und über 25 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
US
von U. S. am 26.04.2024 um 13:52 Uhr
Beendigung Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht

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Als Fachanwalt für 

Arbeitsrecht

stehe ich Ihnen bei nahezu allen arbeitsrechtlichen Themen zur Seite.

 Als Fachanwalt verfüge ich nicht nur über umfassende Berufserfahrung, sondern auch über, fortwährend auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung gehaltenes, juristisches Fachwissen. Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber beginnend bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, über die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, bei Fragen oder Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis, bis hin zur Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. 

Die Durchsetzung von Urlaubsansprüchen, Lohnansprüchen, Schadenersatz bspw. wegen Diskriminierung (AGG-Entschädigung),  Reglungen zum Schutz werdender Mütter, von Rechten Schwerbehinderter gehören ebenso zu meiner täglichen Arbeit, wie die Beratung und Vertretung bei Kündigung oder die Aushandlung von Abfindungen.

Der Umstand, dass ich regelmäßig sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer vertrete, erlaubt es mir, ziemlich gut abschätzen zu können, welche Einwendungen die Gegenseite voraussichtlich erheben wird, welche Schritte in welcher Reihenfolge zu gehen sind, um zum gewünschten Ergebnis zu gelangen. Dies gelingt nach meiner Überzeugung am ehesten, wenn man die Wünsche, Sorgen und Nöte beider Seiten kennt.


Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich spezialisiert zu den folgenden Bereichen sowie zu den dazugehörenden Themen:


  1. Beratung und Vertretung bei Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere zur Stellenausschreibung, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Überprüfung von Arbeitsverträgen und Änderungsvereinbarungen, Befristungsreglungen, Entschädigungen wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren
  2. Vertretung und Beratung im laufenden Arbeitsverhältnis, insbesondere bei Vergütungsansprüchen, Eingruppierung, Gleichbehandlung, Urlaubsansprüchen, Teilzeit, Elternzeit, Versetzung, Abmahnung, Überstunden, Schichtarbeit, Homeoffice, Haftung im Arbeitsverhältnis, etc.
  3. Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsschutzverfahren, Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen, Abfindungen, Prüfung von Befristungsreglungen einschließlich Entfristungsklagen
  4. Beratung und Vertretung von Arbeitgebern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere sorgfältige Prüfung und Vorbereitung beabsichtigter Trennungsmaßnahmen, Beratung zur Sicherung von Beweismitteln, Abwehr von Kündigungsschutzklagen und unberechtigter oder überzogener Abfindungsforderungen


Bei Kündigungen erhalten Sie als Arbeitnehmer bei mir eine Soforthilfe in Form einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.


Sie können mich gern einfach und schnell über das anwalt.de-Profil kontaktieren! 

Jens-Peter Huth ist gelistet in Rechtsanwälte Grimma und Rechtsanwälte Deutschland.

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