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Fachanwalt für
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
Rechtsgebiete
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Über 24 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Aufgrund meiner mehr als 20 jährigen Erfahrung und meiner Spezialisierung in der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte vertrete ich Sie gern im Bereich Verkehrsrecht und Strafrecht.
Ich stehe Ihnen rechtlich mit Rat und Tat zu Seite und kümmere mich um alle Einzelheiten, die Ihren Fall betreffen. So haben Sie den Kopf frei!
Ihr Recht ist mir ein Anliegen. Deshalb informiere ich Sie bei jedem Ihrer Anliegen umfangreich über Ihre gesetzlichen Ansprüche.
Bei Bedarf kontaktieren Sie meine Kanzlei direkt über die Kontaktdaten im Profil. Kommen Sie zu Ihrem persönlichen Beratungstermin in unsere Kanzlei in Berlin.
Lesen Sie weiter, wenn Sie sich näher über die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit informieren möchten.
Fachanwalt für Verkehrsrecht - Vom Blitzer bis zur Trunkenheitsfahrt
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Im Verkehrsrecht bin ich Ihnen bei der gesamten Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall behilflich. Im Rahmen dessen prüfe ich Ihre Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche und vertrete Sie kompetent gegenüber der jeweiligen Versicherung sowie vor den zuständigen Gerichten.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht bei Autounfällen
Das Schadenersatzrecht und Schmerzensgeldrecht regelt sämtliche Fragen der Schadenstragung. Ich kümmere mich um die Durchsetzung Ihrer bestehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen, egal, ob diese z. B. durch unerlaubte Handlung, einen Unfall, eine Vertragsverletzung oder die Lieferung fehlerhafter Ware entstanden sind.
Fachanwalt für Strafrecht - bei Vorladung und Hausdurchsuchung für Sie da
Von den Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung: Als Anwalt und Fachanwalt setze ich mich im Strafrecht für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann. Meine Schwerpunkte umfassen u. a. das Jugendstrafrecht sowie die Bereiche in Bezug auf Drogenhandel bzw. Drogenbesitz, fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch oder Erpressung.
Sprachen
- Deutsch
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