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Rechtsanwalt

Johannes Eternach

Strafrecht Eternach
Strafrecht Eternach
Verteidigung. Ist Kampf.

Rechtsgebiete

  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Gerne berate ich Sie auch online oder telefonisch bundesweit in allen Fragen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Eine Erstberatung von bis zu 60 Min kostet gem. RVG 150 € zzgl. MwSt
Über 5 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2019 und über 5 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
HH
von H. H. am 20.02.2024 um 14:51 Uhr
Super Anwalt
Strafrecht

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Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Seite anzuschauen.

Verteidigung heißt für mich, die unbedingte Bemühung und Anstrengung, die Mandantschaft weitestmögliche vor der drohenden Strafe zu bewahren. Dazu sind alle Kampfmethoden und Techniken im Rahmen des Gesetzes einzusetzen mit dem Ziel eventuell möglich zu machen, was davor undenkbar schien

Als Strafverteidiger berate und verteidige ich Sie in allen Lagen des Verfahrens. Hierzu zählen u.a. das Ermittlungsverfahren und das Verfahren nach Anklageerhebung.

Haben Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Wurde Ihre Wohnung durchsucht? Haben Sie einen Strafbefehl erhalten? In diesen oder gleichartig gelagerten Fällen kontaktieren Sie mich sofort, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Oder haben Sie einen Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsschreiben erhalten, z.B. für einen Rotlichtverstoß, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Handyverstoßes oder ähnliches und sollen jetzt ein Bußgeld bezahlen? Auch hier gilt vorerst nichts zum Tatvorwurf zu sagen und gemeinsam für Sie eine zielorientierte Lösung zu finden. Beispielhaft sind die folgenden Tatvorwürfe:


  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG)  
  • Vermögensdelikte (z.B. Raub § 249, Betrug § 263 StGB, Untreue § 266 StGB oder Diebstahl § 242 StGB)
  • Körperverletzungsdelikte
  • Verkehrsstraftaten (z.B.Trunkenheitsfahrt  § 316 StGB, Gefährdung d. Straßenverkehrs, § 315 c StGB Kraftfahrzeugrennen § 315d StGB)
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch ( Straftaten im Zusammenhang mit der Polizei)
  • Sachbeschädigung (z.B Graffiti § 303 StGB)
  • Cyberkriminalität
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Handyverstoß
  • Abstandsverstoß


Weiter übernehme ich strafrechtliche Mandate als Pflichtverteidiger gemäß § 140 StPO. 

Verteidigung, heißt Kampf. Sie stehen bei mir absolut im Mittelpunkt. Ich gehe für Sie hochmotiviert und sportlich in den Kampf, um für Sie das bestmögliche Ergebnis im Verfahren zu erzielen.

Johannes Eternach ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V.

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