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Patentanwalt

Dr. Johannes Gierlich

Patentanwälte Gierlich & Pischitzis Partnerschaft mbB
Patentanwälte Gierlich & Pischitzis Partnerschaft mbB

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz


Technische Fachgebiete erfordern eine besondere Herangehensweise im juristischen Kontext. Herr Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Johannes Gierlich engagiert sich für Sie auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und kümmert sich für Sie um die Beantragung von Patenten, egal ob Sie Einzelperson, Mittelständler, Start-up oder multinationaler Konzern sind. Ebenso erfolgt die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen. 



Patentanwalt Dr. Johannes Gierlich




Nach dem Studium der Chemie promovierte Herr Patentanwalt Gierlich zu einem Schnittstellenthema der organischen Chemie und der biochemischen Genetik. Seit dem Jahr 2007 auf dem Feld des gewerblichen Rechtsschutzes tätig, ist er seit dem Jahr 2011 als Patentanwalt zugelassen.

Dabei betreut er mit seinem Kanzleikollegen Anmeldeverfahren, Prüfungsverfahren, Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsverfahren. Sie können sich an ihn wenden, wenn Sie bodenständige Dienstleistung und individuelle Betreuung nachfragen.




Patentrecht

Das Patentrecht ist seiner Intention nach zwar ausschließlich wirksam, wird aber durch zeitlichen Ablauf beschränkt und kann in Konflikt mit anderen Patenten geraten, die zu angrenzenden Erfindungen vergeben wurden oder vergeben werden. Sowohl nationales als auch EU-Recht (z.B. in Form von Verordnungen) ist in vielen Branchen zu berücksichtigen – insbesondere für Medikamente und Pestizide gelten striktere Auflagen als z.B. für viele andere Formeln oder Konstruktionen, die nur nach nationalem Recht patentiert werden.

Im Patentrecht ist Herr Dr. Gierlich Ihr Ansprechpartner bereits in der Phase der Beantragung eines Schutzes oder seiner Verlängerung (in Form eines Ergänzenden Schutzzertifikates). Er unterstützt Sie während der Prüfungs- und Zulassungsverfahren. Ein international geltendes Patent kann über die Patent Cooperation Treaty (PCT) beantragt werden, wobei Herr Patentanwalt Dr. Gierlich Sie auch vor Ort in den erforderlichen Ämtern vertritt.


Patentverletzung 

Patentverletzungen werden in mittelbare und unmittelbare Patentverletzungen unterschieden. Sie umfassen sowohl das Verbot der Herstellung, des Angebots, des öffentlichen Gebrauchs als auch des auf diese Zwecke abzielenden Besitzes von Produkten und Erfindungen (allgemein: Erzeugnissen) sowie damit verbundener Verfahren – als auch auf das Verbot von Verfahren, die auf die Herstellung geschützter Erzeugnisse abzielen. Herr Patentanwalt Dr. Gierlich hilft Ihnen, eine mittelbare Patentverletzung als solche zu erkennen.

Zudem unterstützt er Sie dabei, auch entsprechende Ausnahmen zu identifizieren, in denen das Verbot, Erfindungen zu nutzen, nicht gilt. Sie erhalten rechtlich fundierte Beratung zur Nutzung mit nichtgewerblichen Zwecken, Vorbenutzungsrecht und anderen Sonderregelungen. Sie werden vertreten, wenn es darum geht, Schadensersatzanspruch, Vorlageanspruch, Besichtigungsanspruch und Unterlassungsanspruch geltend zu machen.

Ebenso wird Ihnen Beratung und Vertretung zuteil, wenn Sie die Vernichtung patentverletzender Erzeugnisse, Verfahren und Hilfsmittel durchsetzen wollen oder wenn Sie damit konfrontiert werden, dass Sie eigene Gegenstände vernichten sollen. 


Gebrauchsmustergesetz

Nicht alle Erfindungen, Verfahren und Erzeugnisse sind für die Erteilung oder gar die Beantragung eines Patents geeignet. Entsprechend schützt das eingetragene Gebrauchsmuster die anderen schützenswerten immateriellen Güter, wenn keine sonstigen Gesetze zu diesem Zweck anwendbar sind. Sie werden von Herrn Patentanwalt hinsichtlich der Anwendbarkeit des Gebrauchsmustergesetzes beraten und entsprechend im Anmeldeverfahren für das Gebrauchsmuster fachkundig begleitet.


Markenrecht

Sowohl in Wort- als auch in Bilddarstellung, bei Logos und Schriftzügen in der Kombination aus beidem, können Marken sich ausdrücken lassen. Herr Patentanwalt Dr. Gierlich unterstützt Sie bei der Recherche in Markenregistern, der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie Markenregistrierungen auf EU-Terrain sowie auf ausländischer und grenzüberschreitender Ebene. Die Übertragbarkeit einer Marke auf die Benennung einer Internet-Domain ist eine sich zusätzlich stellende Rechtsfrage, in der die Kanzlei von Herrn Dr. Gierlich jahrelange Erfahrung gesammelt hat.


Designrecht & Geschmacksmusterrecht

Die Benutzung konkreter figürlicher Gestalten, geometrischer Formen oder Farben und Farbnuancen lässt sich als Design oder Geschmacksmuster im Designregister eintragen. Dieser Registereintrag bezieht sich dann auf die gewerbliche Nutzung der ästhetischen Gestaltung. Daher fällt das Designrecht und Geschmacksmusterrecht ausschließlich in den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Eine der Grundlagen ist z.B. die EU-Geschmacksmusterrichtlinie. Auf diesem Gebiet ist Herr Patentanwalt Dr. Gierlich umfassend aktiv und hat bereits viele Mandate erfolgreich bearbeitet.


Arbeitnehmererfinderrecht 

Das Arbeitnehmererfindungsgesetz bietet einen Ankerpunkt, damit Defensivpublikationen als schnelle Maßnahme im Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingesetzt werden. Mithilfe einer Defensivpublikation wird hierbei die Handlungsfreiheit des Arbeitgebers in der erfinderischen Tätigkeit erhöht („Freedom to operate") und der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeitsvertragspflichten gehalten, seine Diensterfindung dem Arbeitgeber zu melden und zugänglich zu machen.

Herr Patentanwalt Dr. Gierlich berät Arbeitgeber und -nehmer zur korrekten Vorgehensweise und lässt sich gerne zur Erstellung entsprechender „Freedom-to-operate"-Gutachten beauftragen.
Auch im Patentrecht ist die Defensivpublikation im Übrigen anwendbar. 



Mit der S-Bahn ist die Kanzlei, die im Frankfurter Süden liegt, von den Haltestellen „Lokalbahnhof" und „Mühlberg" aus gut erreichbar. Parkplätze befinden sich in der Nähe am Walther-von-Cronberg-Platz. 


Dr. Johannes Gierlich ist gelistet in Rechtsanwälte Frankfurt am Main und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Prüfungsausschuss für die Europäische Eignungsprüfung
  • Patentanwaltskammer
  • EPI (Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter)
  • GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht)
  • VPP (Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes)
  • FICPI (Internationale Federation von Patentanwälten)
  • Gesellschaft deutscher Chemiker e. V. (GDCh)
  • Science4Life

Bewertungen

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  • Gerbermühlstr. 11, 60594 Frankfurt am Main

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