Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Höfer
Rechtsanwalt

Johannes Höfer

Fachanwalt für

  • Steuerrecht

Rechtsgebiete

  • Strafrecht
  • Erbrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Gerne berate ich Sie auch über die üblichen Programm wie z.B. Skype oder Zoom!
MW
von M. W. am 15.04.2024 um 20:14 Uhr
Super netter RA
Allgemeine Rechtsberatung

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Ich vertrete und berate Sie! 

Das bedeutet, dass ich mich für Ihre Interessen einsetze. Das tue ich durchsetzungsstark in Verhandlungen mit Behörden, Gerichten und Ihren Vertragspartnern. Haben Sie in einem der folgenden Bereiche Schwierigkeiten, klären wir gemeinsam den Sachverhalt. Dann werden wir für Ihr konkretes Problem Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Dabei ist es wichtig, dass Sie klar und eindeutig informiert und beraten werden. Fachsprache wird verständlich gemacht, Sie verstehen und entscheiden!

Steuerrecht

Das Steuerrecht trifft alle Bürger gleichermaßen. Denn Privatpersonen wie auch Unternehmer werden zur Steuer herangezogen. Dabei greift der Staat unmittelbar in das Eigentum seiner Bürger ein. Das aber darf er nur, wenn er eine Rechtfertigung hat. Diese Rechtfertigung zu überprüfen ist die Aufgabe eines Rechtsanwalts im Steuerrecht.

Das kann konkret bedeuten, Steuererklärungen zu erstellen oder für den Steuerpflichtigen unberechtigte Steuerforderungen abzuwehren. Sollen Steuererklärungen erstellt werden, muss genau geprüft werden welche Steuerart (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer etc.) in welcher Höhe zu entrichten ist. Dabei kann es zu Streit mit dem Finanzamt kommen, so dass ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid zu erheben ist. Aber auch die Durchsetzung der Rechte vor Gericht gehört zu den Aufgaben des Rechtsanwalts im Steuerrecht.

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist ein noch sensiblerer Bereich als das Steuerrecht. Denn hier wird nicht mehr nur in das Eigentum des Steuerpflichtigen eingegriffen. Das Steuerstrafrecht erlaubt es endlich sogar, denjenigen Steuerpflichtigen ins Gefängnis zu stecken, der seine Steuern nicht oder zu wenig bzw. zu spät zahlt. Damit dabei das rechte Maß gewahrt bleibt und niemand zu Unrecht mit Strafen belegt wird, ist es Aufgabe der Verteidigung in Steuerstrafsachen, darauf zu achten, dass die Finanzämter, Staatsanwälte und Richter nicht ihre Kompetenzen überschreiten. Die vehemente Verteidigung gegen rechtswidriges Vorgehen gehört dabei ebenso dazu wie die schadenmindernde Verhandlung von Einigungsmöglichkeiten.

Erbrecht

Wenn ein Erbfall eintritt, stellen sich viele Fragen. Wer ist Erbe? Gibt es Pflichtteilsrecht zu beachten? Wer hat was zu bekommen? Wer zahlt die aufgelaufenen Schulden? Muss eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden? Wie wird die Immobilie bei der Erbschaftssteuer bewertet. Bei all diesen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Dabei ist es oftmals von Vorteil, wenn ausgleichende Lösungen zwischen allen Beiteiligten vereinbarte werden können. Lässt sich dies aber nicht erreichen, vertrete ich Sie selbstverständlich auch vor Gericht.

Rufen Sie mich an(Tel.: 0251 20318800), schreiben Sie mir eine Mail (hoefer@port7.de) oder kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil.


Johannes Höfer ist gelistet in Rechtsanwälte Münster und Rechtsanwälte Deutschland.

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Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Fortbildung zur Unternehmensnachfolge

    Fortbildung zur Unternehmensnachfolge

    Fortbildung zur steuerlichen Beratung bei Unternehmensnachfolge

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  • Fortbildung zur steuerlichen Haftung

    Fortbildung zur steuerlichen Haftung

    Besondere Kenntnisse im Bereich der steuerlichen Haftung

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  • Fortbildung im Steuerstrafrecht

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