Profil-Bild Rechtsanwalt John-P. Teifel
Rechtsanwalt

John-P. Teifel

Fachanwalt für

  • Familienrecht

Rechtsgebiet

  • Unterhaltsrecht
Über 28 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1996 und über 28 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.

In unserer Kanzlei in Weilheim stehe ich Ihnen als Senior Partner und Fachanwalt für Familienrecht mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Ich lege großen Wert darauf, meine Mandantschaft stets im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung zu beraten und zu vertreten sowie auf eine hohe Serviceorientierung, gute Verfügbarkeit, schnelle Reaktionszeit, Kostentransparenz und klare Kommunikation.


Tätigkeitsschwerpunkte

  • Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzung im Fall einer Scheidung
  • Unterhalt zwischen Ehegatten (auch nach der Ehe), sowie
  • für eheliche und nichteheliche Kinder
  • Eheverträge
  • Versorgungsausgleich
  • Regelung der elterlichen Sorge sowie des Umgangs mit den Kindern
  • Regelung der Rechtsverhältnisse an der ehelichen Wohnung
  • Teilung des Hausrates

Fachanwalt für Familienrecht

Mit viel Engagement und Sachverstand nehme ich mich allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Sind Sie beispielsweise zum Entschluss gekommen, sich von Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner zu trennen, können Sie sich jederzeit an mich wenden – ich stehe Ihnen während des gesamten Scheidungsverfahrens zur Seite. Sind Kinder von der Ehescheidung betroffen, kläre ich Sie zudem ausführlich über die Themen Umgangsrecht und Sorgerecht auf. Ich kümmere mich des Weiteren um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für den Nachwuchs sowie für den Ehegatten. Darüber hinaus bin ich Ihnen bei der Klärung von Adoptions- und Vaterschaftsfragen behilflich.

Scheidung

Als Fachanwalt für Familienrecht erstelle ich für Sie Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen. Im Falle einer Trennung begleite ich Sie im Scheidungsverfahren und kümmere mich um die Scheidungsfolgesachen. So setze ich Ihre Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) durch oder wehre unberechtigte Unterhaltsforderungen ab. Außerdem informiere ich Sie über den Versorgungsausgleich und vertrete Sie in Verfahren zum Güterrecht wie Zugewinnausgleich oder Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern. Besteht eine Ehegatteninnengesellschaft, mache ich Ihre Ansprüche daraus geltend. Überdies können Sie sich in Sachen Gesamtschuldnerausgleich auf meine Fachkompetenz verlassen.

Unterhaltsrecht

Strittige Unterhaltszahlungen haben einen besonderen Stellenwert bei jeder Art von Trennung. Ich berate und vertrete Sie umfassend in allen Bereichen des Unterhaltsrechts und kenne mich bestens mit der Berechnung des Ihnen zustehenden Unterhalts aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob es konkret z. B. um den Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Elternunterhalt oder Kindesunterhalt geht. Vertrauen Sie bei allen Unterhaltsfragen auf meine langjährige Erfahrung und Fachkompetenz, egal um welche Unterhaltsart es sich handelt!

Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen ersten persönlichen Termin vereinbaren!

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • 1996 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2003 Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Anwaltverein Weilheim-Schongau

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