Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Rücker
Rechtsanwalt

Klaus Rücker

Rechtsanwaltskanzlei Rücker
Rechtsanwaltskanzlei Rücker

Fachanwalt für

  • Strafrecht

Rechtsgebiete

  • Verkehrsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Opferhilfe
Über 33 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1991 und über 33 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
von I. Ö. am 23.01.2020 um 09:24 Uhr
Strafverfahren
Allgemeine Rechtsberatung

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Herzlich willkommen bei Rechtsanwalt Rücker!


Hier finden Sie seit 25 Jahren kompetente Vertretung im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.


Rechtsanwalt Rücker ist seit 1991 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 1999 wurde ihm die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht" durch die Rechtsanwaltskammer verliehen. Zudem wurde er zum ordentlichen Mitglied im Prüfungsausschuss „Fachanwalt für Strafrecht 2" ernannt. Von 1999 bis 2009 war Rechtsanwalt Rücker richterliches Mitglied des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.




Strafrecht

„In dubio pro reo" – Im Zweifel für den Angeklagten – Rechtsanwalt Rücker weiß ganz genau, was Ihr Recht ist. Auch in aussichtslosen Situationen wird er stets versuchen, die beste Verteidigungsstrategie für seinen Mandanten zu entwickeln, um das mildeste Urteil zu erreichen. Genau das ist sein Ziel.


Das Strafrecht ist ein schwieriges Rechtsgebiet, bei welchem sowohl der Rechtsanwalt als auch sein Mandant mit realistischen Prognosen auf die Rechtsfolge schauen muss. Als Fachanwalt für Strafrecht kann Rechtsanwalt Rücker umfassende Rechtskenntnisse und Erfahrungen in der Strafverteidigung vorweisen, da er sich für diese Bezeichnung im Speziellen qualifizieren musste.


Rechtsanwalt Rücker bietet Ihnen eine effektive und ordnungsgemäße Verteidigung sowie natürlich eine qualitätskonforme Rechtsberatung und Unterstützung in zahlreichen Bereichen. Er erteilt Ihnen u.a. Rechtsbeistand, wenn Sie zum Beispiel von einer Verhaftung oder einer Durchsuchung Ihrer Wohnung, Geschäftsräume oder Ihres Autos betroffen sind. Rechtsanwalt Rücker wird Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie besprechen. Gleiches trifft zu, wenn Sie z.B. eine Körperverletzung, einen Raub, eine Erpressung oder Hehlerei begangen haben.


Auch im Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht oder Arztstrafrecht und selbst in der Untersuchungshaft steht Ihnen Rechtsanwalt Rücker rechtlich zur Seite. Sie haben eine Vorladung erhalten? Informieren Sie sich bei Rechtsanwalt Rücker, wie Sie sich in dieser Situation verhalten müssen. Egal ob Mord, Betrug, Drogendelikte, Wirtschaftskriminalität oder Sexualstraftaten – in solchen Fällen sollten Sie Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger aufnehmen.


Einen weiteren Schwerpunktbereich von Rechtsanwalt Rücker stellt die Compliance-Beratung und Betreuung von Unternehmen dar. Er wird Ihnen vertrauensvoll und zuverlässig zur Seite stehen, wenn es um die vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung eines Unternehmens geht, die durch Dritte, das Management oder Beschäftigte verübt werden.


Ordnungswidrigkeitenrecht

Immer wieder kommt es vor, dass Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Rechtsanwalt Rücker kann Ihnen behilflich sein, indem er z.B. Rotlicht- oder Abstandsverstöße überprüft, mit Behörden und Versicherungen verhandelt, und Sie, falls notwendig, auch vor Gericht effektiv und zielorientiert vertritt.


Verkehrsrecht

Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen oder benötigen Sie nach einem Verkehrsunfall Unterstützung im Rahmen der Schadensregulierung? Zögern Sie nicht, möglichst zeitnah Rechtsanwalt Rücker zu kontaktieren! Er wird Sie auch dann zuverlässig betreuen, wenn es um eine Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs geht.



Gerne können Sie sich auch an Rechtsanwalt Rücker wenden, wenn Sie Fragen zu den Themen Opferhilfe und Wirtschaftsrecht (gesellschaftsrechtliche Verträge, Haftungen, Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, Ausscheiden und Abfinden von Gesellschaftern etc.) haben. 

Klaus Rücker ist gelistet in Rechtsanwälte Stuttgart und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Japanisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Japanisches Recht

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