Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Kalweit
Rechtsanwältin

Katrin Kalweit

Kalweit & Kraußlach Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft
Kalweit & Kraußlach Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft
Schwerpunkt: Strafrecht und Arbeitsrecht -
Verhalten im Notfall: Keine Panik, Keine Angaben, Kontakt zum Anwalt aufnehmen
Notfallnummer: 01787568060

Fachanwältin für

  • Strafrecht

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
Über 10 Jahre Berufserfahrung
Mit ihrer Zulassung als Anwältin seit 2014 und über 10 Jahren Erfahrung steht sie Ihnen zur Seite.
HV
von H. V. am 21.03.2024 um 11:35 Uhr
Sehr gute Rechtsanwältin
Strafrecht

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"Gelassenheit - geballte Kraft, die werden läßt, was sie nicht selber schafft" (C.F. Fröhling)

Ich vertrete Sie mit großem Fachwissen, Genauigkeit, Geduld und viel Empathie insbesondere auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und Strafrecht. 

Im Strafrecht vertrete und berate ich unter anderem zu folgenden Fragestellungen:

  • Sexualdelikte
  • Diebstahl/Betrug/Beleidigung etc.
  • Körperverletzungsdelikte
  • Betäubungsmitteldelikte 
  • Arbeitsstrafrecht
  • Strafvollstreckung 
  • Opfervertretung

Kontaktieren Sie mich gerne umgehend in Notfällen bei Hausdurchsuchung und Verhaftung sowie beim Erhalt von Anschreiben der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung sowie von Ladungen des Gerichts im Ermittlungs- und Hauptverfahren. 

Machen Sie ohne Anwalt keinerlei Angaben zur Sache!!! 


Im Arbeitsrecht vertrete und berate ich Sie zu allen individualarbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen insbesondere zu 

  • Abwehr / Durchsetzung einer Kündigung 
  • Beratung zum besonderen Kündigungsschutz (u.a. Schwerbehindertenrecht)
  • Abwehr / Durchsetzung von Lohnforderungen, Überstundenansprüchen, Urlaubsabgeltung
  • Abwehr / Durchsetzung von Rückzahlungen von Fortbildungskosten
  • Abwehr / Gestaltung von Abmahnungen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Wahl / Beteiligung Betriebsrat etc.

Kontaktieren Sie mich gerne umgehend bei Erhalt einer Kündigung oder Abmahnung sowie bei weiteren rechtlichen Fragestellungen die Ihr Arbeitsverhältnis betreffen. Bitte beachten Sie, dass Sie insbesondere bei Abmahnungen und Kündigungen ohne Anwalt keine Angaben zur Sache gegenüber dem Arbeitgeber machen. Des Weiteren notieren Sie den Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung. Für eine Klage zur Abwehr der Kündigung läuft eine Frist von 3 Wochen.  


Ich biete Ihnen auch in anderen Rechtsgebieten eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung je nach Fragestellung oder verweise auf einen/eine fachlich in dem Bereich spezialisierten Rechtsanwaltskollegen/kollegin.

Bei Bedarf kontaktieren Sie mich direkt über die Kontaktinformationen in meinem Profil. Lassen Sie sich vor Ort beraten und besuchen Sie meine Kanzleiräume.

Katrin Kalweit ist gelistet in Rechtsanwälte Erfurt und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

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