Fachanwalt für
- Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Rechtsgebiet
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Über mich
Klaus Rotter
Dipl. Betriebswirt (FH)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Herr Rotter führt die Praxisgruppe zur Haftung wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen (Deutschland). Er ist ferner auf Prospekthaftung und kapitalmarktnahes Gesellschaftsrecht spezialisiert. Herr Rotter berät institutionelle Investoren und Privatanleger und wurde wiederholt zum gemeinsamen Vertreter außenstehender Aktionäre nach dem Spruchverfahrensgesetz bestellt.
Herr Rotter war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlussberichts planmäßig aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance". Er wird bei entsprechenden Gesetzesvorhaben regelmäßig von Bundesministerien und Deutschem Bundestag konsultiert.
Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei in München stark. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt und dem Erwerb des Fachanwaltstitels setze ich mich für die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft, gerne auch auf Deutsch, Französisch und Englisch, ein und lege großen Wert auf Qualität, genaue Arbeit und absolute Verlässlichkeit. Meine Kanzlei steht Ihnen offen.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Handelsrechts und Gesellschaftsrechts berate ich Sie von der Gründung über die Führung bis hin zur Umwandlung oder Veräußerung eines Unternehmens. Ich helfe Ihnen bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, beantworte Ihnen Haftungsfragen in der Gründungsphase oder erstelle Gesellschaftsverträge. Weiterhin unterstütze ich Sie bei der Einrichtung von Aufsichtsräten, bereite Gesellschafterversammlungen vor und stehe Ihnen bei der Übertragung von Geschäftsanteilen zur Seite.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ich beantworte Ihnen Ihre offenen Fragen rund um das Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Gerne berate ich Sie bei der Ausgestaltung von Darlehensverträgen, überprüfe Vertragsklauseln bereits vorhandener Verträge sowie Vereinbarungen von Kreditsicherheiten und informiere Sie über die Vertragspflichten des Online-Bankings.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
Recht international
- Deutsches Recht
- Amerikanisches Recht
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