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Bewertungen

IL

von I. L. am 17.08.2021 um 15:18 Uhr

Wohnungseigentumsrecht + Jahresabrechnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich arbeite langjährig mit Herrn Fachanwalt Rampp zusammen und wurde immer kompetent und zuverlässig in allen Rechtsfragen beraten. Ebenso prüfte Herr Rampp Jahresabrechnungen auf Fehler. Dadurch konnten Abrechnungsfehler bereits im Vorfeld korrigiert werden.
Daher kann ich Herrn Fachanwalt Rampp mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
Die Zusammenarbeit mit Ihnen habe ich immer als sehr angenehm und konstruktiv empfunden. Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Durch den neu geschaffenen § 20 Abs. 2 Nummer 2 WEG bestehen in Eigentümergemeinschaften häufig Missverständnisse, wie die Installation von Ladevorrichtungen wohnungseigentumsrechtlich umzusetzen ist. Eine sachkundige Beratung von Gemeinschaften und bauwilligen Eigentümern hilft, unnötige Streitigkeiten und Prozesse zu vermeiden.
CK

von C. K. am 01.07.2021 um 11:59 Uhr

Eigentümerversammlung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Top
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
TS

von T. S. am 04.05.2021 um 10:55 Uhr

Unstimmigkeiten mit Hausverwaltung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rampp hat mich bei einem Wasserschaden gegenüber der Hausverwaltung unterstützt. Er weiß, worauf es ankommt und hat mir schnell geholfen.
Es freut mich, dass ich Ihen helfen konnte.
JS

von J. S. am 27.04.2021 um 15:49 Uhr

Ertüchtigung Schallschutz nach Dachgeschossausbau
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rampp hat mich mit seiner umfänglichen fachlichen Kompetenz und auch mit seinem großem persönlichen Einsatz bestens vertreten und dadurch meine Angelegenheit zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Ich war bei ihm bestens aufgehoben und werde mich jederzeit wieder an ihn wenden, sollte ich nochmals anwaltliche Unterstützung benötigen.
Herzlichen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut mich, dass Sie mit meiner Arbeit zufrieden waren. Der nachträgliche Ausbau von Dachgeschossen nimmt in Zeiten der Wohnungsknappheit stark zu. Grundlage sind zumeist Ausbaurechte in der Teilungserklärung. Bei meiner Tätigkeit vertrete ich Eigentümer, die durch einen nicht fachgerechten Ausbau beeinträchtigt sind. Zudem vertrete ich Bauherren bei der Umsetzung ihres Ausbauvorhabens, z.B. durch Formulierung von Beschlussanträgen oder bei notwendigen Beschlussersetzungsklagen.
AN

von A. N. am 18.04.2021 um 12:09 Uhr

Vertretung in Eigentümerversammlung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rampp hat mich sehr erfolgreich und kompetent in einer Eigentümerversammlung vertreten. Viele Dank für die angenehme Zusammenarbeit.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Es freut mich, dass Sie mit meiner Arbeit zufrieden waren. Gerade in Eigentümerversammlungen tun sich viele Eigentümer schwer, aus dem Stehgreif die juristische Tragweite ihres Abstimmungsverhaltens etc. zu überblicken. Die sorgfältige Vorbereitung der Beschlussthemen oder die Vertretung durch einen Fachanwalt in der Versammlung setzt die richtigen Impulse für Beschlüsse im Sinne des Mandanten. Hierdurch lassen sich langwierige und teure Klageverfahren mit der Wohnungseigentümergemeinschaft oft vermeiden.