Profil-Bild Rechtsanwältin Lena Dieterle
Rechtsanwältin

Lena Dieterle

In Bürogemeinschaft mit RA Oliver Dausch und RAin Jutta S. Steiner.
In Bürogemeinschaft mit RA Oliver Dausch und RAin Jutta S. Steiner.

Rechtsgebiete

  • Strafrecht
  • Opferhilfe
  • Zivilrecht
  • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne bundesweit online über Skype, Webex, Teams oder Zoom. Rufen Sie mich hierzu gerne an oder schreiben Sie mir eine Nachricht, dann erläutere ich Ihnen den genauen Ablauf.
PL
von P. L. am 27.04.2024 um 12:00 Uhr
Sehr Sympathische und kompetente Anwältin
Familienrecht

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Sie suchen eine engagierte Rechtsanwältin, die sich für Sie und Ihre Rechte einsetzt?

Gerne berate ich Sie bei rechtlichen Problemen oder Unklarheiten, setze Ihre Rechte durch und vertrete Sie vor Gericht. Ihr Erfolg - und damit auch mein Erfolg - hängt maßgeblich von gegenseitigem Verständnis ab. Daher lege ich größten Wert auf die Pflege des persönlichen Kontakts zu meinen Mandanten und Mandantinnen und habe stets ein offenes Ohr für persönliche Anliegen. Zudem achte ich auf eine zeitnahe und umfassende Mandatsbearbeitung. Falls Sie also rechtliche Unterstützung benötigen und dabei für Ihren Rechtsbeistand nicht lediglich ein Aktenzeichen sein wollen, kontaktieren Sie mich gerne - ich freue mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit, bei welcher Ihr Ziel im Fokus steht.  



Strafrecht (auch Jugendstrafrecht und Verkehrsstrafrecht)

Haben Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen? Wurde ein Haftbefehl gegen Sie erlassen oder eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durchgeführt? Machen Sie zunächst Gebrauch von Ihrem Schweigerecht und kontaktieren Sie einen Anwalt oder eine Anwältin. Gerne stehe ich Ihnen in einer solchen Situation zur Seite und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und bestmögliche Verteidigungsstrategie. Ich werde selbstverständlich auch gerne im Rahmen der Pflichtverteidigung für Sie tätig.

Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich vielfach vom Erwachsenenstrafverfahren, weshalb hier besondere Kenntnisse von Nöten sind. Zudem erfordert die Zusammenarbeit mit Jugendlichen meist ein erhöhtes Einfühlungsvermögen, viel Geduld und eine gewisse Sozialkompetenz. Diese Eigenschaften bringe ich, insbesondere durch mein Zweitstudium der Sozialen Arbeit, mit. Sollte Ihr Sohn oder Ihre Tochter daher Beschuldigter / Beschuldigte in einem Strafverfahren sein, melden Sie sich gerne bei mir.

Auch bei Fragen des Verkehrsstrafrechts stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Hierzu gehören beispielsweise die Trunkenheit im Verkehr oder das Entfernen vom Unfallort. Aber auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, wenn Sie also beispielsweise einen Bußgeldbescheid erhalten haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden.



Opferhilfe

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Überlegen Sie, ob Sie sich mit einer Nebenklage an einem Prozess beteiligen wollen oder möchten Sie sich gegen einen Einstellungsbescheid wehren? Möchten Sie Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen? Brauchen Sie Hilfe, um ein Annäherungs- und Kontaktverbot zu erwirken? Die Aufgaben eines Opferanwalts oder einer Opferanwältin sind vielseitig und richten sich nach Ihren individuellen Wünschen und Interessen. Im Vordergrund steht stets die Unterstützung des/der Betroffenen. Gerne setze ich mich für Sie als Opferanwältin ein und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Ich begleite Sie hierbei durch die verschiedenen gerichtlichen Verfahren und stehen Ihnen stets unterstützend zur Seite, um den Prozess so reibungs- und schmerzlos wie möglich für Sie zu gestalten. 



Familienrecht

Gerne berate ich Sie auch im Rahmen des Familienrechts. Hierunter fallen insbesondere Streitigkeiten hinsichtlich des Sorgerechts oder Umgangsrechts, Scheidungen, Betreuungen oder Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz. 



Kosten

Da Ihre Zufriedenheit für mich selbstverständlich im Mittelpunkt steht, möchte ich Sie gerne vorab bereits grob über mögliche Kosten informieren. 

Es gibt hier mehrere Möglichkeiten für Sie. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Anwaltskosten. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und können Sie sich einen Anwalt / eine Anwältin nicht leisten, besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Im Rahmen der Opferhilfe werden die Kosten unter Umständen auch von der Staatskasse übernommen. Möchten Sie zunächst nur zu einem Erstberatungsgespräch kommen, können Sie - sofern Sie Sozialleistungen o.Ä. bekommen - einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. In allen anderen Fällen, müssen Sie die Anwaltskosten selbst bezahlen. Bei Fragen, können Sie sich gerne melden.


Tel.: 0721 22055 /-56

Mail: dieterle@rechtsanwalt-karlsruhe.org

Lena Dieterle ist gelistet in Rechtsanwälte Karlsruhe und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Anwaltsverein Karlsruhe
  • Deutscher Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht

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