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Rechtsanwältin

Maia Steinert

Rechtsanwälte Steinert & Stephan
Rechtsanwälte Steinert & Stephan

Fachanwältin für

  • Urheberrecht & Medienrecht
  • Medizinrecht
Über 36 Jahre Berufserfahrung
Mit ihrer Zulassung als Anwältin seit 1988 und über 36 Jahren Erfahrung steht sie Ihnen zur Seite.
KM
von K. M. am 17.03.2024 um 19:17 Uhr
Beste Fachfrau
Medizinrecht

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Sie sind auf der Suche nach einer zuverlässigen Ansprechpartnerin, die die Interessen ihrer Mandantschaft seit mehr als 30 Jahren vertritt und deren Rechte engagiert verteidigt? 

Bei Rechtsanwältin Maia Steinert sind Sie mit Ihrem Anliegen genau richtig. 

Neben ihrer langjährigen Berufserfahrung verfügt sie über eine hohe mediale Präsenz im Rahmen von Fachbeiträgen bei Fernsehen, Radio und Presse.

Medizinrecht

Rechtsanwältin Maia Steinert ist zugleich Fachanwältin für Medizinrecht und ausschließlich im Patientenrecht tätig. Um Sie optimal beraten und vertreten zu können, arbeitet sie eng mit ihrer Mandantschaft zusammen und nimmt sich im persönlichen Erstgespräch ausreichend Zeit, Sie über die weitere Vorgehensweise aufzuklären. Zur vollständigen Erfassung des Sachverhalts ist sie Ihnen zudem bei der Besorgung sämtlicher Krankenunterlagen behilflich.

Mit dem erforderlichen Grund- und Fachwissen deckt Rechtsanwältin Maia Steinert Fehler in der Befundung, Diagnostik und anschließenden Therapie des Arztes auf, prüft Fremdgutachten auf deren Richtigkeit und begleitet Sie gegebenenfalls zu gutachterlichen Terminen.

Um Ihnen eine sach- und fachkundige Betreuung im Patientenrecht gewährleisten zu können, pflegt Rechtsanwältin Maia Steinert bundesweit Kontakte zu Professoren und Privatdozenten unterschiedlicher medizinischer Fakultäten.

Urheberrecht & Medienrecht

Rechtsanwältin Maia Steinert unterstützt Sie beim Schutz Ihrer gewerblichen Schutzrechte, der durch die stetig fortschreitende technische Entwicklung sowie durch Globalisierungsprozesse immer mehr an Bedeutung gewinnt. Als Fachanwältin für Urheberrecht & Medienrecht übernimmt sie die gutachterliche Bestandsprüfung Ihrer gewerblichen Rechte sowie die vollständige Markenrecherche und erarbeitet daraus fundierte und rechtssichere Lösungen für Sie.

Einen weiteren Teilbereich bildet der Entwurf und die Überprüfung von Verträgen, etwa in den Bereichen Gründung von Musicals, Musikgruppen oder Verlagen; Veranstaltungen; Nutzungs- und Senderechten; bei gemischten Werken oder bei Galeristen-Künstlern.

Internationales Privatrecht

Auch in grenzübergreifenden Angelegenheiten können Sie sich jederzeit auf die kompetente und zuverlässige Betreuung durch Rechtsanwältin Maia Steinert verlassen.

Das 10-Punkte-Programm für einen effektiven Patientenschutz:

1. Vertrauen Sie nur geeigneten Behandlern
Eine komplizierte Behandlung oder risikoreiche Operation sollten Sie nur von einem erfahrenen Mediziner durchführen lassen. Die Suche nach einem kompetenten Facharzt lohnt sich für Sie – sowohl gesundheitlich als auch rechtlich –, auch wenn Sie dafür weitere Wege in Kauf nehmen müssen.

2. Lassen Sie sich stets von einem Zeugen begleiten
Viele Personen hören, sehen und bemerken mehr als nur Sie alleine. Beachten Sie deshalb immer, dass bei wichtigen Gesprächen mit dem Behandler eine dritte Person anwesend ist, die in einem etwaigen späteren Verfahren als Zeuge für Sie auftreten kann.

3. Eine zweite Meinung ist Gold wert
Bevor Sie eine wichtige und womöglich folgenschwere medizinische Entscheidung treffen, sollten Sie immer mehrere Meinungen einholen. Informieren Sie sich über alternative Behandlungsmethoden und klären Sie, ob eine Operation und die damit verbundenen Risiken in Ihrem Fall tatsächlich notwendig sind. Die Kosten für das Einholen einer solchen zweiten Meinung werden von der Krankenkasse übernommen.

4. Gehen Sie auf Nummer sicher mit „Schwarz auf Weiß"
Laborbefunde, radiologische Befunde, Aufklärungsbogen und weitere unterschriebene Dokumente sowie Patientenquittungen sollten Sie sich stets aushändigen lassen – bereits während der andauernden Behandlung. Nur so können einzelne Diagnosen und Behandlungen im Falle eines Behandlungsfehlers gänzlich nachvollzogen werden.

5. Notieren Sie sich wichtige Punkte
Im Anschluss an einen Termin mit dem Behandler sollten Sie unbedingt zeitnah ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Insbesondere, wenn das Gespräch einen unguten Nachgeschmack hinterlässt, sollten Sie Einzelheiten wie Namen, Adressen möglicher Zeugen, Uhrzeiten, Untersuchungen, Ihre Beschwerden etc. schriftlich festhalten.

6. Oberste Priorität: Beweissicherung
Sollte das im ersten Moment nicht möglich sein, sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Kopien Ihrer kompletten Krankenunterlagen durch Ihren Anwalt einfordern lassen. So können Sie eventuellen Manipulationen der Dokumente vorbeugen und prüfen, ob die darauf angegebenen Daten mit Ihren persönlichen Erfahrungen übereinstimmen.

7. Ein Privatgutachten lohnt sich
Damit Sie Ihre Forderungen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Mediziner erfolgreich durchsetzen können, benötigen Sie ein Ass im Ärmel. Verlassen Sie sich dabei nicht auf Gutachten, die vom Gegner bei der Gutachterkommission für Behandlungsfehler in Auftrag gegeben oder gar über einen vertraglich verpflichteten Arzt erstellt wurden, sondern nehmen Sie die Sache selbst in die Hand und lassen Sie ein privates Gutachten erstellen.

8. Unterstützung durch Ihre Krankenkasse
Ihre gesetzliche Krankenversicherung kann für Sie kostenlos ein Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erwirken. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Einholung eines kostenlosen Gutachtens durch die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Wenn auch nicht völlig neutral, stellen solche Gutachten für Sie dennoch einen ersten wichtigen Schritt zur Aufklärung des Sachverhalts dar. Lassen Sie sich bei der Antragstellung unbedingt von Ihrem Anwalt unterstützen, der sich bereits in das Anliegen eingearbeitet hat, das Gutachten auf Widersprüche zu den Krankenakten analysiert und Einsicht in relevante medizinische Fachliteratur nimmt.

9. Beachten Sie wichtige Verjährungsfristen
Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre. Diese beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie als Patient Kenntnis vom Behandlungsfehler haben oder sich in fahrlässiger Unkenntnis befinden (Sie also als Patient hätten tätig werden können). Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Klageverfahren in die Wege geleitet werden, sofern die gegnerische Partei nicht von ihrem Recht der Einrede zur Verjährung Gebrauch macht.

10. Wenden Sie sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt
Kontaktieren Sie unbedingt einen Fachanwalt für Medizinrecht, der sich ausschließlich auf die Vertretung von Patienten konzentriert. Nur dann können Sie sicher gehen, dass Ihre Patientenrechte vollumfänglich vertreten und durchgesetzt werden. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihr Anwalt über Erfahrungen mit ähnlichen Fällen und das nötige medizinische Fachwissen, das in Ihrem Fall betroffen ist, verfügt. Dieser kann Ihnen auch bei der Suche nach einem geeigneten Gutachter weiterhelfen.

Gerne können Sie Rechtsanwältin Maia Steinert über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit ihr in Verbindung setzen.

Maia Steinert ist gelistet in Rechtsanwälte Köln und Rechtsanwälte Deutschland.

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