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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

MP

von M. P. am 03.05.2024 um 08:40 Uhr

Schnelle und gute Einschätzung!
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Gericke hat sehr schnell reagiert und für erste Einschätzungen zur Verfügung gestanden!
Vielen Dank für die Rückmeldung. Es freut mich, dass ich helfen konnte und die Sache damit vorerst erledigt werden konnte.
MM

von M. M. am 28.03.2024 um 08:28 Uhr

Hervorragende Rechtsberatung
Allgemeines Vertragsrecht
Ich wurde von Herr Gericke beraten und bin äußerst zufrieden mit der Servicequalität. Er nahm sich die Zeit, mein Anliegen gründlich zu verstehen, und bot eine kompetente und ausführliche Beratung an. Er unternahm alle erforderlichen Schritte, um meinen Rechtsanspruch zu prüfen. Ich schätze die professionelle Herangehensweise und das Engagement sehr und kann ihn daher sehr weiterempfehlen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Vielen Dank für die positive Bewertung. Es freut mich, dass ich den Sachverhalt aufklären konnte. Gern stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.
GN

von G. N. am 25.01.2024 um 11:46 Uhr

Vertragsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr guter Service!
Vielen Dank für das Feedback. Es freut mich, dass ich helfen konnte.
ER

von E. R. am 12.01.2024 um 23:35 Uhr

Erstkontaktü3
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Es erfolgte ein erster Kontakt mit Einschätzung der noch nebulösen Situation. Empfehlung: Abwarten. Der Anwalt ist sehr bemüht und will am Ball bleiben.
Vielen Dank für die positive Bewertung. Manchmal ist es sinnvoll, noch ein paar Wochen abzuwarten, um abschätzen zu können, wie unter wirtschaftlichen Aspekten in der Sache vorgegangen werden sollte. Dem dient auch eine kostenlose Erstbewertung.
NS

von N. S. am 09.01.2024 um 20:11 Uhr

Schnelle Hilfe
Allgemeines Vertragsrecht
Auf meine gestellte Frage wurde ausführlich und für mich verständlich geantwortet. Auch weitere Nachfragen wurden schnell beantwortet. Danke dafür . Ich werde auf jedenfall beim weiterbestehen des Problem hier mir Hilfe holen.
Vielen Dank für das Feedback und die positive Bewertung. Sollte noch Hilfe erforderlich sein, stehe ich gern zur Verfügung.
TS

von T. S. am 09.01.2024 um 14:07 Uhr

Sachlich fundierte Erstberatung
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ich habe mich an Herrn RA Gericke bezüglich einer unverbindlichen Erstberatung in Sachen einer Kapitalanlage mit nachrangiger Namensschuldverschreibung, die in wirtschaftliche Schieflage geraten ist,gewand. Konkret ging es um die juristischen Möglichkeiten eines Ausstiegs aus dem Projekt. Herr Gericke erklärte mir die Situation und gab einen fundierten Überblick potentieller Szenarien und den daran ausgerichteten potentiellen juristischen Vorgehensweisen. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal dafür herzlich bedanken.
Vielen Dank für die Rückmeldung und das positive Feedback. Es freut mich, dass ich helfen konnte. Sollte noch Handlungsbedarf bestehen, stehe ich gern in Zukunft zur Verfügung.
SM

von S. M. am 20.12.2023 um 10:27 Uhr

Immobilienkaufvertrag
Allgemeines Vertragsrecht
Es sollte geklärt werden, inwiefern der Käufer verpflichtet ist, das dem Verkäufer zustehende Exemplar des "Kaufvertrages" auszuhändigen ist. Nämlich, der Käufer ist im Besitz beider Verträge. Ich, als Verkäufer, bin nicht in der Lage den Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen.
Vielen Dank für das Feedback und die Bewertung. Sollte noch weitere Unterstützung erforderlich sein, stehe ich gern zur Verfügung.
MO

von M. O. am 15.12.2023 um 10:07 Uhr

Sehr empfehlenswert
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Marc Gericke hat mir telefonisch sehr unkompliziert, sehr kompetent und sehr verständlich den von mir erfragten Sachverhalt erläutert. Sehr empfehlenswert!
Vielen Dank für die Rückmeldung. Es freut mich, dass Ihnen die Erstbewertung geholfen hat. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
SD

von S. D. am 08.12.2023 um 11:49 Uhr

Direkt, freundlich, hilfsbereit und kompetent
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ich hatte Herrn Gericke direkt telefonisch für einen kostenfreien Erstkontakt erreicht. Er hatte ein offenes Ohr, war über den Fall bereits gut informiert und legte mir alle eventuellen Handlungsmöglichkeiten verständlich vor. Vielen Dank für diese große Hilfe, die mich von einigen Unsicherheiten befreit hat.
Vielen Dank für das Feedback. Es ist immer gut, wenn die Angelegenheit schnell und auf kurzem Weg erledigt werden kann. Sollte noch Unterstützung erforderlich sein, stehe ich gern zur Verfügung.
MS

von M. S. am 07.12.2023 um 14:13 Uhr

Nicht ausgehändigter Kaufvertrag
Allgemeine Rechtsberatung
Bei meinem Problem handelt es sich um den Verkauf einer Gewerbehalle. Der käufer hat in diesem Zusammenhang mein Exemplar des Kaufvertrages nicht ausgehändigt. Herr Gericke hat mich hierzu fundiert beraten. Zu einem späteren Zeitpunkt werde ich mich vertrauensvoll wieder an ihn wenden
Vielen Dank für das positive Feedback. Die Ersteinschätzung dient der Darstellung der Möglichkeiten des Vorgehens. Sollte weiterer Handlungsbedarf bestehen, stehe ich gern für Rückfragen zur Verfügung.