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Rechtsanwalt

Marcin Czabański

Kanzlei Czabański
Kanzlei Czabański

Rechtsgebiete

  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Zivilrecht
  • Wirtschaftsrecht

Deutschsprachiger polnischer Anwalt in Szczecin (Stettin), Polen

Rechtsanwalt
Marcin Czabański

(Ausgesprochen „Schabanski")
Mitglied der Stettiner Rechtsanwaltskammer seit 2003
Zugelassen bei allen polnischen Gerichten.

Gut, wenn Ihr polnischer Anwalt fließend Deutsch spricht.

Das ist wichtig, wenn über eine einstweilige Verfügung verhandelt wird oder Zeugen zu befragen sind, die nur Deutsch sprechen. Bestellt das Gericht einen Dolmetscher, ist keineswegs sicher, dass Zeugenaussagen korrekt übersetzt werden. Macht der Dolmetscher Fehler, kann ich das Gericht darauf hinweisen. Das war in einem Fall prozessentscheidend.

Wenn der Gegner durch einen Anwalt vertreten wird, der nur Polnisch versteht, ist meine Seite im Vorteil. Das ist auch ein Kostenvorteil. Ein Anwalt, der seine fremd-sprachigen Dokumente nicht lesen kann, muss sie alle ins Polnische übersetzen lassen, damit er weiß, über welche Beweismittel er verfügt.

Ich lasse Dokumente erst übersetzen, wenn ich sie dem Gericht einreichen will. Meinen Mandanten entstehen so erheblich weniger Übersetzungskosten als einem Gegner, der durch einen Anwalt vertreten wird, der die deutsche Sprache nicht beherrscht.

Ein weiterer Vorteil: Meine polnischen Kollegen, die nur Polnisch sprechen, könnten dem Gericht eine völlig verfehlte Übersetzung einreichen, ohne es zu ahnen. Dann fällt es mir leicht, die Glaubwürdigkeit des gegnerischen Vortrags zu erschüttern.

Wird die Klageschrift oder die Klageerwiderung von einem polnischen Rechtsanwalt verfasst und sind viele deutschsprachige Dokumente vorhanden, von denen nur einige als Beweismittel benötigt werden, geht der Mandant ein Risiko ein, das ihm oft nicht bewusst ist: Das polnische Recht verlangt nämlich, dass in der ersten Instanz von Anfang an alle verfügbaren Beweismittel angegeben werden.

Um Übersetzungskosten zu sparen, werden manche Dokumente, deren Relevanz der Mandant nicht beurteilen kann, nicht ins Polnische übersetzt. Die Folge ist, dass ein Anwalt, der sie nicht lesen kann, diese Beweismittel nicht erwähnt.

Stellt sich nach Niederlage in erster Instanz heraus, dass ihre Verwendung zu einem anderen Urteil geführt hätte, ist es dafür zu spät. In der zweiten Instanz werden Beweismittel ignoriert, die in erster Instanz hätten vorgetragen werden können. Mit dem Einwand, das Dokument sei zwar verfügbar gewesen, der Anwalt hätte es aber nicht lesen können, wird die Partei nicht gehört.

Über mich persönlich:

Ich wurde 1972 in Stettin (Szczecin) geboren. Deutsch lernte ich in der Schule. Rechtswissenschaften studierte ich in Stettin, Frankfurt/Oder und Bochum. Zur Vertiefung meiner Deutschkenntnisse betrieb ich ein Aufbaustudium für Dolmetscher und Übersetzer an der Adam-Mickiewicz-Universität in Posen. Ich bin seit 2003 „Adwokat" (Rechtsanwalt). 2003 übernahm ich die Kanzlei des renommierten Zivilrechtlers Jan Źródlewski.

Prozesse Führen ist mein Metier.

Meine Schwerpunkte sind Strafrecht, Familienrecht und Zivilrecht. Am liebsten vermeide ich Prozesse durch zähes, zuweilen langes Verhandeln. Dabei strebe ich Kompromisse an, mit denen alle Beteiligten leben können. Wenn irgend möglich, versuche ich zu erreichen, dass sich die zerstrittenen Parteien wieder die Hand geben.

Ich habe viele Mandanten in Fragen des Eherechts beraten und mich intensiv in diese Materie eingearbeitet. Wenn die Eheleute nicht allzu zerstritten sind, schlage ich vor, dass ich mit beiden gemeinsam einen Kompromiss bespreche, um die Verfahrenskosten des Scheidungsprozesses zu senken und die Kinder davor zu bewahren, in den Streit hineingezogen zu werden. Ich habe oft gesehen, wie Kinder leiden, wenn das nicht gelingt.

Ich vertrete deutschsprachige Mandanten vor Gerichten aller Instanzen, überall in Polen. Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit arbeite ich vertrauensvoll mit Rechtsschutz-Versicherungen zusammen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.rechtsanwalt-in-stettin.pl

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wichtige Gesichtspunkte des polnischen Rechts.

Marcin Czabański ist gelistet in Rechtsanwälte Stettin und Rechtsanwälte Polen.

Sprachen

  • Deutsch
  • Polnisch
  • Russisch

Recht international

  • Polnisches Recht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Stettiner Rechtsanwaltskammer seit 2003

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