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Rechtsanwalt

Marco Schneider

Rechtsgebiete

  • Medizinrecht
  • Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne deutschlandweit via Skpe oder Zoom.
UK
von U. K. am 22.04.2024 um 19:44 Uhr
Ein gutes Ende nach 4 Jahren
Allgemeine Rechtsberatung

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„Zuhören können, ist der erste Schritt zum Erfolg.“

 

Tätigkeitsschwerpunkte:

insbesondere


Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Medizinrecht.  Ich vertrete Patienten bei der Aufklärung Ihrer Behandlung, in Schlichtungsverfahren oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einer fehlerhaften, ärztlichen Behandlung.

Darüber hinaus vertrete ich Sie bei jeder Art von Personenschäden (Unfall, Hundebiss, Berufsunfähigkeit etc.). Die Spezialisierung unserer Kanzlei erlaubt es uns Ihren persönlichen Fall aus Versicherungs- Medizin- und Schadensrechtlicher Perspektive aufzuklären und für Sie den Ausgleich durchzusetzen, der Ihnen nach Ihrem Leidensweg zusteht.

Ob in medizinrechtlichen Streitigkeiten, Personenschäden jeder Art oder Unfällen - Ich berate Sie eingehend über Ihre Rechte, prüfe Ihre Ansprüche und zeige Ihnen, wie Sie sich gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchsetzen können.




Rechtsanwalt Marco Schneider 

  • Studium, mit Abschluss des ersten Staatsexamens, an der Gottfried-Wilhem-Leibniz Universität Hannover mit zivilrechtlichem Schwerpunkt.
  • Referendariat und zweites Staatsexamen am Oberlandesgericht Celle 
  • Wahlstation in der Kammer für Arzthaftungsrecht am Landgericht Hildesheim.
  • Seminar "Rechtssprechung im Medizinrecht" an der Anwaltsakademie Deutschland
  • Seminar "der Patientenanwalt" im Arzthaftungsrecht an der Anwaltsakademie Deutschland


Ich bilde mich, unter anderem fachanwaltlich im Medizinrecht, stetig fort und arbeite mit spezialisierten Fachanwälten meiner Kanzlei zusammen. 

Mein Anspruch ist es, Sie in meiner Spezialiseriung bestmöglich zu vertreten. 

Mir ist es, neben der Schwerpunktsetzung als Rechtsanwalt im Medizinrecht, wichtig, dem in diesem Mandat begründeten Vertrauensverhältnis Rechnung zu tragen. Ich möchte meinen Mandanten früh ein klares Bild über ihre Handlungsoptionen, Erfolgschancen und Ansprüche verschaffen und sie zu keinem Zeitpunkt im Unklaren über den Stand des Verfahrens oder die Betreibung ihrer Ansprüche lassen.

Hinter vielen Mandaten steht bereits ein langer Leidensweg, weshalb Einfühlungsvermögen und Empathie bei jeder Beratung für mich essenziell sind. Ich nehme mir Zeit für Ihre Rechtsberatung und Sachverhaltserfassung, um eine realistische Erfolgsprognose zu erstellen und eine präzise Darstellung Ihrer Ansprüche zu gewährleisten.


– in arzthaftungsrechtlichen Fällen biete ich daher eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls an.




Zum Arzthaftungsrecht


Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:

  • Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
  • Die Aufklärung Ihrer Behandlung
  • Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
  • Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
  • Gerichtsverfahren vor der Ärztekammer

Mit meiner Beauftragung sichere ich Ihnen zu:

  • Die Expertise und Kenntnis über Vor- und Nachteile der Gutachtermöglichkeiten
  • Die Erstellung eines Ergebnis orientierten und auch verwertbaren Gutachtens
  • Das Fingerspitzengefühl sowie die Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
  • Kenntnis und Darstellung ALLER ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz im Schadensrecht
  • (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
  • Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und vor der Arzthaftungskammer des Landgerichts
  • Die Spezialisierung unserer Kanzlei 




Ein ärztlicher Behandlungsfehler, eine Fehldiagnose oder mangelnde Aufklärung Ihres behandelnden Arztes kann eine lange Leidensgeschichte, erhebliche Kosten oder gar Geburtsschäden verursachen. Was oft noch schwerer wiegt, ist die Ungewissheit und der Wille nach einer Aufklärung und Genugtuung.

Bei der Forderung von Schmerzensgeld oder dem Ausgleich darauf folgender Behandlungskosten sieht der Patient nicht selten der pauschalen Ablehnung der Großschadensregulierer entgegen.

Um hier auf Augenhöhe agieren zu können, ist die medizinische Aufklärung und jurstisch präzise Darstellung Ihrer Ansprüche notwendig. Die fachliche Expertise ist in diesem speziellen Feld unabdingbar. Die Spezialisierung als Rechtsanwalt im Arzthaftungsrecht ist gerade bei der Bezifferung eines angemessenen und durch Rechtsprechung gestützten Schmerzensgeldes relevant. Jeder Schaden und jeder Operations- oder Behandlungsfehler ist individuell, was eine Abkehr von standardmäßig genutzten Schmerzensgeldtabellen erfordert. 

Eine Behandlungsdokumentation auf Fehler zu analysieren oder das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens auszuwerten und kritisch zu hinterfragen setzt den sicheren Umgang mit medizinischen Fachtermini und Behandlungsabläufen voraus - Diese Sachkenntnisse gehen über das juristische Studium hinaus und können nur durch eine spezialisierte und erfahrene Medizinrechtskanzlei umgesetzt werden.

Eine erfolgreiche Benennung ärztlicher Kunstfehler ist, durch die mittlerweile hohen Anforderungen an die Behandlungsdokumentation und mit der Definition des fachärztlichen Standards, sehr gut realisierbar. Die Rechtsprechung tendiert weiter zu einer patientenfreundlichen Auslegung der Beweislasten und schafft die Voraussetzung das Kenntnisgefälle des medizinischen Laien zur Behandlerseite auszugleichen. Schließlich ist das Recht auf eine unabhängige, medizinische Aufarbeitung für den Patienten in § 66 SGB V kodifiziert und kann von jedem Patienten kostenfrei wahrgenommen werden. Der Vermutung eines Behandlungsfehlers nachzugehen lohnt sich und ist schon oft allein mit der anwaltlichen Einsicht in Patientenunterlagen und Beurteilung durch die Krankenkasse von Erfolg gekrönt.

Mit einem Team aus unabhängigen, medizinischen Sachverständigen kläre ich als Patientenanwalt die Schnittmenge zwischen medizinischem Sachverhalt und juristisch relevanten Tatsachen aus Ihrer Behandlung möglichst lückenlos auf und prüfe detailliert Schadensersatzansprüche wie:

 

um diese erfolgreich für Sie durchzusetzen.




Für weitere Fragen wie


- Wie bekomme ich ein kostenloses medizinisches Sachverständigengutachten zu meiner Behandlung?

- Wie wird dem behandelnden Arzt ein Fehler nachgewiesen? 

- Wie hoch ist mein individueller Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler      einzuschätzen?

- Was kostet mich die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Medizinrecht?

- Was tun, wenn die Krankenversicherung für ein Rezept oder Behandlung nicht zahlt?

- Wie mache ich Ansprüche aus einem vorliegenden Sachverständigengutachten gegenüber dem    Behandler / Arzt geltend?

- Was muss eine Patientenverfügung beinhalten?


ist eine individuelle Beratung angezeigt.


Vereinbaren Sie gerne einen Termin über die Kanzleiwebsite: 


https://scharffetter.com/


Marco Schneider ist gelistet in Rechtsanwälte Hildesheim und Rechtsanwälte Deutschland.

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