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Rechtsanwalt

Marcus Bartscht

Fachanwalt für

  • Gewerblicher Rechtsschutz

Rechtsgebiete

  • Strafrecht
  • IT-Recht
  • Urheberrecht & Medienrecht
SF
von S. F. am 13.12.2022 um 17:54 Uhr
Koryphäe im gewerblichen Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz

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„Wir beraten, gestalten und setzen durch."

Rechtsanwalt Bartscht bietet seinen Mandanten fachlich exzellente und zielorientierte Rechtsberatung und Vertretung im Einklang mit deren persönlichen und wirtschaftlichen Zielen.

Rechtsanwalt Marcus Bartscht
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz

In der seit dem Jahr 1963 bestehenden Kanzlei mit Tradition, die Rechtsanwalt Bartscht gemeinsam mit seinem Team erfolgreich führt, konzentriert sich die rechtliche Beratung auf einige Schwerpunktbereiche, um eine Rechtsvertretung zu gewährleisten, die höchsten Ansprüchen genügt. Der zum Fachanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz qualifizierte Jurist wird mit großem Engagement und Fachwissen Ihre Anliegen verfolgen und bei Bedarf auch mit Nachdruck vor Gericht durchsetzen.

Gewerblicher Rechtsschutz – geschützte Rechte bewahren und verteidigen

Geschützte Rechte ermöglichen ihrem Inhaber Ausschließlichkeitsrechte und eine gewisse Monopolstellung, die zweifelsfrei Vorteile bringen und deshalb gerne von anderen übernommen oder nachgeahmt werden. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Bartscht beinhaltet sowohl die Beratung und Vertretung bei der Erlangung von Schutzrechten als auch bei deren Verteidigung und Durchsetzung. So berät er Sie u. a. zu Abmahnungen, verfasst Gegendarstellungen oder macht Unterlassungs- bzw. Schadensersatzansprüche geltend. Lassen Sie sich gerne näher von ihm zu Geschmacksmustern, Marken, zum Namens- oder Titelschutz oder auch zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen beraten!

Urheberrecht & Medienrecht – von Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Schadensersatzforderungen…

Ihnen liegt eine Abmahnung vor und Sie wissen nicht, wie Sie sich jetzt rechtssicher verhalten sollen? Ihr Anliegen betrifft das Herunterladen von Software oder das Anbieten von Downloads? Vielleicht wird von Ihnen verlangt, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder man fordert von Ihnen Schadensersatz? Das Urheberrecht stellt das Schutzrecht für geistige und kreative Leistungen dar. Es schützt insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie Leistungen von Fotografen, Produzenten, ausübenden Künstlern und anderen sog. Leistungsschutzberechtigten. Vor allem durch das Internet haben Urheberrechtsverletzungen zugenommen. Häufig werden in diesem Zusammenhang fremde Texte, Bilder oder sonstige Inhalte übernommen, ohne die rechtlichen Voraussetzungen zu kennen. Rechtsanwalt Bartscht wird Sie zu allen Fragen ausführlich informieren und mit Ihnen die nächsten Schritte abstimmen, um größeren Schaden zu verhindern.

IT-Recht – rechtssicher handeln bei Provider- und Webdesignerverträgen, Filesharing und Abmahnung…

Wenn Sie Unternehmer sind, kommen Sie vielfach mit verschiedenen Bereichen des IT-Rechts in Berührung: Es müssen Verträge und AGB regelmäßig auf aktuellem Stand gehalten und angepasst werden, die Homepage rechtssicher gestaltet oder Datenschutzvorschriften eingehalten werden. Nicht selten entstehen hier durch Unsicherheiten Fehler, die dann gegebenenfalls zu teuren Abmahnverfahren und Schadensersatzansprüchen führen. IT-rechtliche Regelungen betreffen allerdings nicht nur Hersteller und Vertreiber von Hard- und Software, sondern auch deren Weiterverkäufer, Händler sowie Abnehmer und Anwender. Rechtsanwalt Bartscht ist an Ihrer Seite und berät Sie umfassend zu Ihren privaten und gewerblichen Angeboten im Internet.

Strafrecht – kluge und ausgefeilte Strategien im Strafrecht

Rechtsanwalt Bartscht weiß, dass insbesondere in der Unternehmenskrise eine präventive strafrechtliche Beratung sehr wichtig ist. Der Geschäftsführer muss in dieser Situation schnelle Entscheidungen treffen. Die rechtzeitige Beantragung der Insolvenz kann hier strafrechtliche Folgen verhindern. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Ihr Unternehmen und sich selbst sicher aus der Krise zu führen! Rechtsanwalt Bartscht kennt die Arbeitsweisen der Ermittlungsbehörden im Wirtschaftsstrafrecht sehr gut. Hier stehen Delikte wie beispielsweise Steuer- und Abgabenhinterziehung, Zollvergehen, Betrug, Untreue, Unterschlagung, Wettbewerbsverletzungen, Veruntreuen von Arbeitsentgelten, Bankrott, Insolvenzverschleppung oder Korruption im Vordergrund. Er setzt sich konsequent für die Rechte seiner Mandanten ein und legt großen Wert u. a. auf vorbeugende wirtschaftsstrafrechtliche Beratung. Gerne können Sie sich auch dann an Rechtsanwalt Bartscht wenden, wenn es um Umweltdelikte oder Auslieferungsverfahren geht.

Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit Rechtsanwalt Bartscht aufzunehmen – er stellt sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihre Ansprüche sicher durchgesetzt werden. Werfen Sie auch einen Blick auf seine Rechtstipps – dort erhalten Sie erste Informationen zu Ihrer rechtlichen Situation und können im Anschluss über das Formular Kontakt aufnehmen.

Marcus Bartscht ist gelistet in Rechtsanwälte Hannover und Rechtsanwälte Deutschland.

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