Dr. Mareike Zuber
Quidquid agis
prudenter agas et
respice finem.
Wie immer du handelst,
handele klug und
bedenke die Wirkungen.
Fachanwältin für
- Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Über 16 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Mein Ziel ist Erbrecht für Sie.
Sehr gerne nehme ich mich Ihrem Anliegen aus dem Bereich des Erbrechts an. Sie sind mir mit allen erbrechtlichen Anliegen herzlich willkommen und ich würde mich sehr freuen, wenn ich Ihnen helfen darf, Ihr Anliegen in rechtlicher und menschlicher Hinsicht im Ihrem Sinne abzuschließen. Vereinbaren Sie gerne telefonisch oder per Email eine Termin in meiner Fachkanzlei für Erbrecht.
Erbrecht ist meine Leidenschaft, bereits im Studium faszinierte mich dieser Rechtsbereich, so dass ich auch meine Promotion zu einem breit angelegten erbrechtlichen Thema geschrieben habe. Diese fundierten theoretischen Kenntnisse habe ich jahrelang in der Praxis erfolgreich angewandt und ausgebaut, schließlich auch den Fachanwalt für Erbrecht und eine Testamentsvollstreckerlehrgang sowie regelmäßige Fortbildungen absolviert. Durch die langlährige Erfahrung in Erbfällen und die Ausbildung zur Mediatorin gelingt es mir regelmäßig auch neben den juristischen auch den zwischenmenschlichen Themen angemessenen Raum zu geben.
Erbrecht
Meine Tätigkeit im Erbrecht erstreckt sich sowohl auf die Beratung im Vorsorgebereich (z.B. Gestaltung vom Testamenten, Vollmachten, Patientenverfügungen und Überlassungen/Schenkungen sowie Adoptionen, Rückabwicklung von Schenkungen), als auch die Beratung und die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung nach dem Eintritt des Erbfalles für alle am Erbfall Beteiligten (u.a. Erben, Erbengemeinschaften, Vermächtnisnehmern, Auflagebegünstigten, Testamentsvollstreckern und Pflichtteilsberechtigten).
Nicht selten sorgt das Erbe für allerlei Streitigkeiten, denen zumindest teilweise ein ordentlich und sauber gestaltetes rechtssicheres Testament vorbeugen kann. Gerne informiere ich Sie darüber, was es hinsichtlich der Vermögensaufteilung, der Erbfolge, dem Pflichtteil oder einer Enterbung zu beachten gibt und lasse erbschaftssteuerliche Aspekte dabei selbstverständlich nicht außer Acht.
Nach dem Eintritt des Erbes führe ich Sie geschickt durch die Abwicklung und Auseinenandersetzung des Erbes und helfe meinen Mandanten regelmäßig bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Gerne begleite ich sie auch bereits im Rahmen der Klärung der Erbfolge (Erbscheinsverfahren) oder berate zur Ausschlagung.
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Rechtstipps 1
Was muss ich beim Schreiben meines Testamentes beachten?
09.05.2023
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