Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Knappheide
Rechtsanwalt

Mark Knappheide

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Über 14 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2010 und über 14 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.

Mit meiner langjährigen Erfahrung biete ich Ihnen eine umfassende und individuelle Rechtsberatung in den Bereichen Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt unserer Zusammenarbeit steht Ihr Anliegen, für das wir gemeinsam präzise und zielorientierte Lösungen erarbeiten. Eine konstruktive und zielorientierte Beratung ist unerlässlich, um Zeit, Kosten und unnötigen Stress zu vermeiden. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihr Recht effektiv durchsetzt. Aufgrund langer Bearbeitungszeiten durch die Gerichte, die auch an Personalmangel leiden, sollte hierbei der Fokus immer auch auf einer interessensgerechten Lösung ohne Inanspruchnahme der Gerichte liegen.

Besonderen Wert lege ich auf eine ganzheitliche Betrachtung und Betreuung von Unternehmen, die auch alternative Lösungswege aufzeigt und Problemfelder frühzeitig identifiziert. 

Informieren Sie sich näher über die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit:

 

1. Arbeitsrecht:

   - ganzheitliche Beratung mit Schwerpunkt auf Unternehmen und Arbeitgeber

   - Unterstützung bei Restrukturierungen und Personalanpassungen

   - Beratung in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts

   - Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht

   - Gestaltung/Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen und Kündigungen, Homeofficevereinbarungen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Betriebsvereinbarungen etc.

 

2. Handels- und Gesellschaftsrecht:

Gesellschaftserstreit

Ist ein Konflikt unter Gesellschaftern oder Kaufvertragsbeteiligten eingetreten, stehen wir unseren Mandanten bei der rechtlichen Prüfung und wirtschaftlichen Abwägung zur Seite. Dies umfasst auch die Durchsetzung von Einziehungen von Geschäftsanteilen oder den Ausschluss von Gesellschaftern.

 

Vertrags- und AGB-Recht

Die professionelle Gestaltung von Verträgen aller Art bildet einen wichtigen Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir beraten und unterstützen Sie als Geschäftsführer und / oder Unternehmer bei der Erstellung von Verträgen oder der Prüfung solcher im Zusammenhang mit dem täglichen Geschäftsbetrieb, um so juristische Konflikte möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden und Ihre Rechtsposition zu optimieren. Zudem kontrollieren wir bereits bestehende Verträge und bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung bei nachträglich erforderlichen Änderungsvereinbarungen, um hierdurch die Haftung als Unternehmensleitung zu minimieren.

 

Gründung und Beratung von Gesellschaften

Kapital- und Personengesellschaften dienen gleichermaßen als Unternehmensträger und zur Strukturierung von privaten Vermögensanlagen. Wir beraten Sie bei der Gründung von oder Beteiligung an Unternehmen und Gesellschaften, sei es als Einzelunternehmung oder als Personen(handels)gesellschaft (GbR, oHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG bzw. SE oder Genossenschaft). Dazu gehören die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und die Erstellung der Gründungsdokumente und der etwa damit im Zusammenhang stehenden Gesellschafter- und Finanzierungsvereinbarungen, Geschäftsführeranstellungsverträge oder Verträge zur Mitarbeiter-/Managementbeteiligung.

Der Abschluss von Unternehmenskaufverträgen (Asset- oder Share Deal) begründet für Erwerber und Veräußerer rechtliche und wirtschaftliche Verpflichtungen. Durch eine sorgfältige Vorbereitung solcher Transaktionen und rechtssichere Vertragsgestaltung helfen wir unseren Mandanten, zukünftigen Streit zu vermeiden und den gewünschten Erfolg zu realisieren.

 


Mark Knappheide ist gelistet in Rechtsanwälte Osnabrück und Rechtsanwälte Deutschland.

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