Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Engel
Rechtsanwalt

Markus Engel

Fachanwalt für

  • Familienrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Markus Engel

Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei in Friedrichshafen stark. Als Teil eines Beratungsgesprächs erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Ich freue mich Sie als Gast in meiner Kanzlei willkommen zu heißen.


Familienrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht ist Herr Rechtsanwalt Engel genau der richtige Ansprechpartner für Ihre Rechtsanliegen im familiären Bereich. Fast 40% aller Ehen werden in Deutschland geschieden – dabei spielen für Sie nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Aspekte eine wichtige Rolle. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Engel, der Ihre Interessen vertritt, wenn es um Unterhaltsansprüche, Sorgerechtsregelungen oder Zugewinnaufteilung geht. Selbstverständlich berät er Sie auch rund um sonstige familienrechtliche Themen wie z. B. Adoption, Abstammung oder Ehevertrag – auch auf internationaler Ebene.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Im Mietverhältnis kommt es zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter? Als Ihr erfahrener Ansprechpartner im Mietrecht trete ich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein, wenn Streitigkeiten über Betriebskostenabrechnungen, Mietmängel, Kautionsrückzahlungen oder Mieterhöhungen im Raum stehen. Ihr gutes Recht vertrete ich zudem im Wohnungseigentumsrecht mit persönlichem Engagement – sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie vor Problemen rund um Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft und Teilungserklärung stehen!

Erbrecht

Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschafft werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll – und an wen nicht – und mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, ggf. auch Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Lassen Sie sich von mir außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Annahme oder Ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von mir errechnen (z. B. bei einer Enterbung oder einer Schenkung zu Lebzeiten) oder schlichten, wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, in der Uneinigkeit herrscht.

Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen ersten persönlichen Termin vereinbaren!

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