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Rechtsanwalt

Markus Hermann

Kanzlei M. Hermann
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Fachanwalt für

  • Erbrecht
  • Familienrecht

Rechtsgebiete

  • Unterhaltsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Entfernung, Behinderung, Corona - alles keine Gründe, keinen Kontakt zum Anwalt zu haben. Ich bespreche mich gerne und laufend per MS Teams, Zoom o.ä.
Über 18 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2006 und über 18 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
KH
von K. H. am 02.10.2023 um 11:01 Uhr
Sehr effiziente und kompetente Beratung zum Testament
Erbrecht

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Meine Vita:


  • 2018    'Fachanwalt für Erbrecht' + eigene Kanzlei
  • 2012    Anwalt in der Kanzlei Dr. Götzer, Landshut
  • 2009    'Fachanwalt für Familienrecht'
  • 2006    Anwalt in der Kanzlei Dr. Glatz, Landshut
  • 2005    2. Staatsexamen
  • 2003    1. Staatsexamen
  • 1996    Abitur
  • 1987    Hans-Carossa-Gymnasium, Landshut
  • 1983    Grundschule Oberahrain (Gem. Essenbach)
  • 1977    Geboren in Landshut


Familienrecht

Beziehungen sind kompliziert. Auch rechtlich. Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Personen, die familiär miteinander verbunden sind, sehr detailliert. Da hier besonders viele Lebensaspekte betroffen und die Zusammenhänge komplex sind, sind vertiefte Kenntnisse des Familienrechts erforderlich, um Rechtsverluste zu vermeiden. Zumal sich Gesetz und Rechtsprechung auch regelmäßig an die Lebenswirklichkeit anpassen müssen und sich somit besonders häufig ändern. Ich als Fachanwalt für Familienrecht kenne die Rechtslage genau und helfe, Fallstricke zu meiden und „rettende Ufer“ zu erreichen.
 
Schon bei Eheschließung stellt sich nicht nur bei Unternehmern die Frage: Besser einen Ehevertrag? Oder zumindest Wertermittlung und Verständigung auf Verkehrswerte, z.B. von Immobilien? Welche Bedeutung hat der § 1377 BGB in diesem Zusammenhang? Hier mit Weitblick die richtigen Weichen für das langfristige Glück zu stellen - das ist meine Spezialität als Fachanwalt für Familienrecht.
 
Während der Ehe: Kann ich Auskunft vom Ehegatten verlangen, z.B. über seine Kredite? Oder Details einer Erbschaft? Brauche ich eine Vorsorgevollmacht, um für meinen Ehegatten handeln zu können? Was kann ich mit einer Patientenverfügung bewirken? Viele Situationen offenbaren hier eine besondere Zerbrechlichkeit des Menschlichen, der Notwenigkeit einer sensiblen Vorgehensweise bin ich als Fachanwalt für Familienrecht mir bewusst.
 
Und bei Trennung: Unterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht, Umgang, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausrat, Steuer – die „Baustellen“ sind vielfältig und hängen meist zusammen. Komplexe Strukturen schnell zu erfassen, mit Effizienz das „Entscheidende“ herausfiltern und ggf. mit taktischem Feingefühl vorgehen – all das gehört zu meinem täglichen Handwerkszeug als Fachanwalt für Familienrecht.
 
Auch das Betreuungsrecht gehört zum Familienrecht: Kann ich Betreuer meiner dementen Mutter werden? Was kommt da auf mich zu? Als Fachanwalt für Familienrecht kann ich natürlich auch hier helfen.
 
Besonders in den hoch emotionalen Situationen der Trennung und Scheidung bedarf es eines verlässlichen Beraters und Fachmanns, der Sie wie ich als Fachanwalt für Familienrecht kompetent, vertrauensvoll und effizient an die Hand nimmt und mit professionellem Blick auf alle familienrechtlichen Aspekte berät und vertritt. In meiner spezialisierten Kanzlei kann ich Ihnen als langjährig erfahrener Fachanwalt für Familienrecht die erforderliche Unterstützung geben und Ihnen so in den schwierigsten Phasen Ihres Lebens zur Seite zu stehen.
 
Mein persönliches Ziel ist, dafür bin ich Fachanwalt für Familienrecht geworden, für Sie die bestmögliche Lösung zu erarbeiten, außergerichtlich – aber nötigenfalls auch vor Gericht.


Erbrecht

Das irdische Dasein ist endlich. Mit dem Tod ist aber nicht alles zu Ende. Während die Religionen sich mit dem Jenseits beschäftigen, geht bei den Hinterbliebenen das Leben weiter. Wie genau, klärt das Erbrecht.
 
Dabei hat zunächst jeder zu Lebzeiten die Chance, seinen „Nachlass“ zu regeln. Oder besser die Erbfolge? Ich als Fachanwalt für Erbrecht kenne die Antwort und kann gezielt weiterhelfen.
 
Eine gelungene Regelung erspart viel Streit und böses Blut. Nötig ist oft nur ein Testament, das jeder ganz einfach selbst schreiben kann. Allerdings gibt es zahllose Konstellationen, die man bedenken sollte („was wäre wenn“). Oft möchte man mehrere Erbfälle hintereinander regeln (z.B. im sog. „Berliner Testament“). Vor allem Pflichtteilsansprüche spielen hier ebenfalls zumeist eine sehr große Rolle. Alle Situationen im Blick zu behalten und trotzdem einen sinnvollen letzten Willen zu verfassen, unter Einbeziehung auch des Steuerrechts – das ist meine Spezialität als Fachanwalt für Erbrecht.
 
Ist gerade ein Erbfall geschehen? Dann gilt es, nicht zu zögern, denn vor allem die Erbausschlagung ist nur innerhalb kurzer Frist, die nicht verlängert werden kann, möglich. Sodann gehört die Erbfolge geklärt, der Bestand des Nachlasses ermittelt, ggf. eine Nachlassverwaltung eingerichtet und es müssen Pflichtteilsansprüche geprüft werden. Für mich als Fachanwalt für Erbrecht mein „täglich Brot“.
 
Ihr Erbteil ist geringer als der (fiktive) Pflichtteil? Hier könnten Pflichtteilsrestansprüche bestehen…!
 
Der Bruder hat lebzeitig den Hof erhalten, aber gegen Nießbrauch oder Leibgeding? Dann könnten Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen…!
 
Sie haben ein Vermächtnis erhalten, aber der vermachte Gegenstand ist weg? Hier kann ein Verschaffungsvermächtnis bestehen…!
 
Sie zweifeln an der Authentizität eines Testaments? Dann kann ich versuchen, bei Gericht ein graphologisches Gutachten zu erwirken…!
 
Besonders in den sensiblen Situationen eines Erbfalls bedarf es eines verlässlichen Beraters und Rechtsanwalts, der Sie wie ich als Fachanwalt für Erbrecht kompetent, vertrauensvoll und effizient an die Hand nimmt und mit professionellem Blick auf alle erbrechtliche Aspekte berät und vertritt. In meiner spezialisierten Kanzlei kann ich Ihnen nicht nur mit meinen Spezialkenntnissen als Fachanwalt für Erbrecht, sondern v.a. auch mit meiner langjährigen Erfahrung als angestellter Anwalt in zwei renommierten Landshuter Kanzleien die erforderliche Unterstützung geben und Ihnen so in den schwierigsten Phasen Ihres Lebens zur Seite zu stehen.
 
Mein persönliches Ziel ist, deshalb bin ich Fachanwalt für Erbrecht geworden, für Sie die bestmögliche Lösung zu erarbeiten, außergerichtlich – aber nötigenfalls auch vor Gericht.


Allgemeines Privatrecht

Allgemeine Rechtsbeziehungen zwischen Privatleuten (= Allg. Privatrecht) gibt es viele, sei es bewusst, oft vertraglich, z.B. Mietvertrag, oder zufällig, oft Schadensersatz, z.B. bei Verkehrsunfällen. Als Volljurist und mit meiner Erfahrung kann ich natürlich auch in diesen Bereichen des Zivilrechts helfen.
 
 Ist ein gekauftes Produkt mangelhaft, stehen oft Gewährleistungsrechte zu, unter Umständen besteht sogar eine Garantie. Hier sind Auswahl und Reihenfolge der Nachbesserungsvarianten entscheidend. Oft spielen auch Fristen eine Rolle. Ich kenne das Mängelgewährleistungsrecht und unterstütze Sie bei der richtigen Vorgehensweise.
 
 Sie wurden Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls? Die Klärung Ihrer Ansprüche auf Ersatz des materiellen Schadens (z.B. defekter PKW) und ggf. Schmerzensgeld mit dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung gehört zum Handwerkszeug eines wie ich im Zivilrecht tätigen Rechtsanwalts.



                                           Weitere Information finden Sie unter:

                                                       www.rahermann.de

Markus Hermann ist gelistet in Rechtsanwälte Essenbach und Rechtsanwälte Deutschland.

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Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Bayerischer Anwaltsverein
  • Landshuter Anwaltsverein
  • Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)

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