Fachanwalt für
- Erbrecht
- Familienrecht
Über mich
Wer Recht hat und Recht bekommen möchte, dem stehe ich als Rechtsanwalt in München zur Seite. Ich bin Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht und bearbeite auch überwiegend Mandate aus diesen Bereichen. Egal, worum sich Ihr Anliegen genau dreht – zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, ich berate und vertrete Sie mit großem persönlichen Engagement und setze Ihr gutes Recht für Sie durch! Ich freue mich, Sie als Gast in meiner Kanzlei willkommen zu heißen.
Erbrecht
Im Erbrecht habe ich häufig mit Erbschaftsstreitigkeiten zu tun, wie beispielsweise bei der Auseinander-setzung von Erbengemeinschaften oder der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Ist es unter den Erben zu Konflikten bzw. Streitigkeiten gekommen, vertrete ich die Interessen meiner Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Ein besonderes Augenmerk lege ich aber auch auf die vorsorgende Beratung meiner Mandanten hinsichtlich Testament, Vorsorgevollmacht und Patienten-verfügung. Dazu gehören natürlich auch rechtliche Beratungen und Gestaltungen zur Vermeidung der Erbschaftssteuer oder eines Regresses von Sozialbehörden bei hohen Pflegekosten von Angehörigen.
Familienrecht
Wirtschaftliche Einbußen, psychische Belastungen für die gesamte Familie – eine Trennung und Scheidung können all das mit sich ziehen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Vielzahl an Angelegenheiten, die es nun zu regeln gilt, und begleite Sie in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ebenso wie in streitigen Verfahren vor Gericht. Gerne biete ich Ihnen an, einen Ehevertrag oder eine Trennungs- bzw. Scheidungs-folgenvereinbarung zu gestalten, berechne Unterhaltsansprüche für Eltern, Kinder und Ehegatten, und regele das Umgangsrecht und (ggf. alleinige) Sorgerecht. Richten Sie gerne auch Ihre Fragen zum Abstammungs-recht, zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft oder zur Adoption von Kindern an mich.
Scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihre Rechtsansprüche sicher durchgesetzt werden.
Bei allen meinen Fällen gehe ich hinsichtlich der anwaltlichen Kosten transparent und für die Mandanten verständlich vor. Zunächst führe ich eine Erstberatung durch, bei der der gesamte Sachverhalt geprüft und mit dem Mandanten eingehend besprochen wird. Die Kosten der Erstberatung liegen bei höchstens € 190,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Nach der Erstberatung bespreche ich mit meinen Mandanten die weitere Vorgehensweise. Dabei kläre ich über die voraussichtlich entstehenden weiteren Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf, oder schließe eine faire Honorarvereinbarung ab. Mein oberstes Ziel ist immer die Zufriedenheit des Mandanten.
Für weitere Informationen über mich und meine Kanzlei besuchen Sie bitte auch meine Homepage: „www.recht-poeschl.de“.
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