Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schneckener
Rechtsanwalt

Markus Schneckener

Kanzlei Schneckener GbR
Kanzlei Schneckener GbR

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht

Rechtsgebiete

  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate sie gerne bundesweit per Microsoft teams oder Zoom. Eine online-Rechtsberatung wird je nach Zeitaufwand abgerechnet. Eine Erstberatung kostet max. 190 € (inklusive Umsatzsteuer).
Über 23 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2001 und über 23 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
NP
von N. P. am 22.01.2024 um 20:19 Uhr
Super schnelle Beratung
Arbeitsrecht

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Besuchen Sie mich gerne in meinen Kanzleiräumen in Espelkamp. Mein Team und ich erwarten Sie dort und unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen.

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt und dem Erwerb meiner Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht (2005) und Insolvenzrecht (2009) setze ich mich für die Rechte und Interessen meiner Mandanten, ein und lege großen Wert auf Qualität, genaue Arbeit und absolute Verlässlichkeit. Gerne begrüße ich Sie in meinen Büroräumen in Espelkamp.

Arbeitsrecht:

Sie haben offene Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis? Kontaktieren Sie mich gerne und lassen Sie sich von mir über rechtliche Regelungen hinsichtlich Themen wie Teilzeit, Elternzeit, Befristung, Urlaubsanspruch oder Lohn und Gehalt informieren. Für Ihre Rechte und Interessen als Arbeitnehmer setze ich mich ein, wenn Sie die Kündigung erhalten haben und in der Kündigungsschutzklage Ihre Ansprüche auf Arbeitszeugnis und Abfindung geltend machen möchten. Für Arbeitgeber werde ich ebenso tätig und widme mich der individuellen Gestaltung neuer sowie der Überprüfung bereits bestehender Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge, Aufhebungsverträge etc.

Insolvenzrecht:

Ich stehe Ihnen als kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall zur Seite. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Bearbeitung von insolvenzrechtlichen Fällen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Ihnen die Insolvenz droht oder Sie zahlungsunfähig geworden sind. Folglich verschaffe ich mir zunächst einen Überblick über Ihre Vermögenssituation und erstelle einen Schuldenbereinigungsplan. Ferner trete ich in Kontakt mit Gläubigern und verhandle entweder einen Schuldenschnitt oder eine Ratenzahlungsvereinbarung. Sollte jedoch ein außergerichtlicher Einigungsversuch scheitern, kümmere ich mich um die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, in dem ich die Interessen von Gläubigern bzw. Schuldnern mit großem Engagement und Durchsetzungsvermögen vertrete.

Familienrecht:

Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs.


Teilungsversteigerungsverfahren

Verschiedene Situationen können dazu führen, dass sich Miteigentümer nicht über die Verwertung ihrer gemeinsamen Immobilie einig sind. Dies passiert häufig im Rahmen einer Scheidung oder einer erbrechtlichen Auseinandersetzung.

Die Einleitung des Teilungsversteigerungsverfahrens ist immer dann eine Möglichkeit, wenn sich die Beteiligten nicht auf einen Verkauf der Immobilie einigen können, z.B. da Sie sich wegen des Wertes der Immobilie nicht einigen können oder noch andere finanzielle Angelegenheiten zwischen ihnen zu klären sind.

In einem Teilungsversteigerungsverfahren wird die gesamte Immobilie durch das zuständige Amtsgericht versteigert, wobei die bisherigen Miteigentümer (oder auch nur einzelne Miteigentümer) die Betreiber des Verfahrens sind.

Nach Durchführung des Verfahrens wird der gesamte Erlös abzüglich der Kosten des Verfahrens und gegebenenfalls bestehender Grundpfandrechte (bei Banken etc.) an die (ehemaligen) Miteigentümer entsprechend der Höhe ihrer Beteiligung ausgezahlt.

In dem Verfahren sind jedoch zahlreiche Besonderheiten zu berücksichtigen, sodass zu empfehlen ist, dass man sich in einem solchen Verfahren anwaltlich vertreten lässt.

Gerne vertreten wir Sie als Antragsteller oder Antragsgegner in solchen Verfahren im gesamten norddeutschen Raum.

Verkehrsrecht:

Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Gerne prüfe ich für Sie Ihre Ansprüche aus den entstandenen Personen- und Sachschäden und übernehme die Kommunikation mit dem Unfallgegner sowie dessen Haftpflichtversicherung. Egal ob Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatz für Haushaltsführungsschäden – ich verhelfe Ihnen schnell und sicher zur Geltendmachung Ihres guten Rechts! Selbstverständlich stehe ich Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid bzw. Den Vorwurf einer Verkehrsstraftat wehren müssen oder wenn Ihr Anliegen das Fahrerlaubnisrecht betrifft.

Ordnungswidrigkeitenrecht:

Rechtsverstöße, die mit einer Geldbuße geahndet werden, fallen unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Als Rechtsanwalt und Ansprechpartner helfe ich Ihnen beispielsweise beim Erhalt eines Bußgeldbescheids weiter, der Ihnen wegen Falschparkens oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausgestellt wurde, oder aber wegen einer Ordnungswidrigkeit, die Ihnen wegen eines arbeitsrechtlichen, meldepflichtrechtlichen oder wirtschaftsstrafrechtlichen Verstoßes vorgeworfen wird.

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht:

Um ein erfolgreiches Unternehmen zu leiten, bedarf es weit mehr als einer zündenden Geschäftsidee für die Existenzgründung. Ich unterstütze Sie wirtschaftlich fundiert und juristisch erfahren, damit Ihr Unternehmen möglichst nicht in die Krise gerät. So biete ich Ihnen u. a. Unterstützung bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen, beschäftige mich in Ihrem Auftrag mit Transaktionen wie Unternehmenskäufen, Betriebsübergängen, Übernahmen oder Unternehmensverkäufen und helfe Ihnen beim Finden einer geeigneten Regelung für Ihre Nachfolge. Zudem kenne ich mich auch mit dem Handelsvertreterrecht sowie Rechtsfragen in Verbindung mit einem Handelsregistereintrag bestens aus.

Über mich:

Rechtswissenschaften habe ich an der Universität in Bielefeld  studiert. Im Nebenfach beschäftigte ich mich mit den Wirtschaftswissenschaften.

Danach absolvierte ich mein Referendariat bei dem Oberlandesgericht Hamm und habe nach Erlangung des 2. Staatsexamens 2001 meine Zulassung als Rechtsanwalt erhalten.

Zunächst war ich als angestellter Rechtsanwalt in wirtschaftlich ausgerichteten Rechtsanwaltssozietäten in Herford und Minden tätig. Im Jahr 2004 erfolgte der Schritt in die Selbständigkeit.

Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt arbeite ich überwiegend für Privatpersonen und den Mittelstand. 

Von Beginn meiner Tätigkeit an habe ich mich sehr auf die Bereiche Arbeitsrecht und Insolvenzrecht spezialisiert, so dass mir im Jahr 2006 der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen wurde, 2009 folgte der Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierungsrecht.

Darüber hinaus arbeite ich intensiv im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, Verkehrsrechts und des Familienrechts sowie des Gesellschaftsrechts. Neben kleinen und mittelständischen Unternehmen vertrete ich insbesondere Privatpersonen.

Seit vielen Jahren vertiefe ich mein Wissen in sämtlichen Rechtsgebieten durch regelmäßige Weiterbildungen, um für Sie immer auf dem aktuellen Stand zu sein.

Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil.

Markus Schneckener ist gelistet in Rechtsanwälte Espelkamp und Rechtsanwälte Deutschland.

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