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Rechtsanwalt

Markus Weiß-Latzko

Rechtsgebiete

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
LA
von L. A. am 28.10.2023 um 18:59 Uhr

1984 in Waiblingen geboren. Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen, Referendariat in Hechingen. Promotionsverfahren an der Universität Tübingen im Bereich Strafrecht/Sportrecht/Dopingverfahren. Früher erfolgreicher Leistungssportler (unter anderem 2 x Deutscher Meister, Marathonbestzeit 2:18:06 Stunden) - heute setze ich meine ganze Kraft und diesen Ehrgeiz für meine Mandanten und Mandantinnen ein.

Sowohl in der Region Tübingen/Stuttgart, als auch in ganz Deutschland, vertrete ich Ihre Interessen. Ich bilde mich ständig fort und bleibe "am Ball" bei aktuellen Entwicklungen, insbesondere in der Rechtsprechung. Ziel ist es stets, das jeweilige Anliegen möglichst kurzfristig und effizient durchzusetzen. Keine unnötig langen Verfahren, keine unnötigen Streitereien. 

Sollte sich eine längere/härtere Auseinandersetzung mit den Strafverfolgungsbehörden nicht vermeiden lassen und die jeweilige Angelegenheit vor Gericht landen, setze ich mich selbstverständlich auch gerne in der Hauptverhandlung für Sie ein, um ein möglichst positives Ergebnis für Sie zu erzielen.


Strafrecht

Ich vertrete Menschen aus Überzeugung in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten. Jeder hat das Recht auf ein faires Verfahren - gleiches Recht für alle. Und im Übrigen ist auch nicht jeder Tatvorwurf korrekt. Wichtig sind mir ein "guter Draht" zu meinen Mandanten/-innen, Loyalität und wohlüberlegtes, aber entschiedenes Handeln. 

Bereits an dieser Stelle weise ich Sie darauf hin, dass vor Kenntnis der Ermittlungsakte (die ich für Sie anfordere) das Schweigerecht ein starkes Mittel als Beschuldigte/r ist. NICHT SIE müssen Ihre Unschuld beweisen, sondern die Strafverfolgungsbehörden müssen Ihnen die zur Last gelegte Tat nachweisen. Durch Angaben zur Sache ohne Kenntnis, wovon die Staatsanwaltschaft ausgeht, kann ein Verfahren deutlich schwieriger für Sie werden.

Das Strafrecht bietet über die sehr breit gefächerten Strafrahmen und auch die Prozessordnung sehr viele Möglichkeiten, steuernd auf ein Verfahren einzuwirken.

Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen? 

Hat eine Durchsuchung oder Festnahme stattgefunden?

Sollen Sie vernommen werden durch Staatsanwaltschaft, Gericht oder Polizei?

Haben Sie einen Strafbefehl oder eine Anklage zugestellt bekommen?

Wird gegen Sie oder eine/n Angehörige/n Untersuchungshaft oder Strafhaft vollstreckt?

Ganz gleich, welches Delikt Ihnen zur Last gelegt wird, ich erarbeite mit Ihnen und für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie für das jeweilige Verfahren. Sie sind immer im Bilde.

Weiter ist mir wichtig, dass Sie jederzeit verstehen, warum gerade "X" oder "Y" geschieht und ich erkläre Ihnen das jeweils auch sehr gerne.

Ich stehe Ihnen während des gesamten Strafverfahrens mit Rat und Tat zur Seite und sorge dafür, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt werden. Das gilt auch für die Strafvollstreckung, sollte es notwendig werden - egal, ob es um die Möglichkeit von Ratenzahlungen an die Staatsanwaltschaft oder Freiheitsstrafen, etc geht.


Verkehrsrecht und Bußgeldverfahren

Sehr gerne berate und vertrete ich Sie auch im Bereich Verkehrsrecht und insbesondere in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren. 

Wird Ihnen eine Fahrt unter Alkohol-/Drogeneinfluss vorgeworfen? Droht Ihnen ein Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis oder wurde Ihr Führerschein beschlagnahmt? Kontaktieren Sie mich möglichst frühzeitig und wir sprechen alle erforderlichen Schritte durch.


Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil.

Markus Weiß-Latzko ist gelistet in Rechtsanwälte Tübingen und Rechtsanwälte Deutschland.

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Mitgliedschaften

  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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