Martin Burdich
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Verkehrsrecht
Über 32 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Ihr gutes Recht ist es wert, von einem Rechtsanwalt im Raum Aschaffenburg vertreten zu werden, der über langjährige Erfahrung verfügt, seine umfangreichen Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einsetzt und sich durch laufende Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung hält. Lassen Sie sich von mir in ausgewählten Rechtsbereichen weiterhelfen und im Detail zu Ihrem individuellen Sachverhalt beraten. Meine Kanzlei steht Ihnen offen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht setzt sich aus dem individuellen Arbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht zusammen. Bereits während des Bewerbungsprozesses ergeben sich für zukünftige Arbeitnehmer und Arbeitgeber verschiedene Rechte und Pflichten, z. B., wenn bei der Ablehnung der Bewerbung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen wurde.
Als Rechtsanwalt überprüfe ich auch den Arbeitsvertrag oder das Kündigungsschreiben auf unwirksame Inhalte und vertrete Sie, wenn Sie den Klageweg beschreiten möchten. Weiterhin berate ich Sie zu Angelegenheiten des Betriebsrats, Tarifverträgen u. V. M.
Familienrecht
Im Falle einer Trennung oder Scheidung stehe ich Ihnen mit meinem kompetenten Fachwissen zur Seite. Ich informiere Sie über den Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt auf und unterstütze Sie bei der Regelung des Umgangsrechts. Darüber hinaus vertrete ich Ihre Rechte im Scheidungsverfahren und beantworte Rechtsfragen zum Versorgungsausgleich. Um langwierige Prozesse zu vermeiden, biete ich die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung an und setze mich für außergerichtliche Lösungen ein.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht stellt einen weiteren Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich leiste Ihnen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, sollten Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein. Darüber hinaus kümmere ich mich engagiert um die Geltendmachung von verkehrsrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld. Haben Sie hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise einen Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder ein Abstandsvergehen, begangen haben? Um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und ein drohendes Fahrverbot abzuwehren, können Sie gerne jederzeit mit mir in Kontakt treten.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.
Sprachen
- Deutsch
Kontaktdaten von Martin Burdich
Backoffenstr. 2, 63739 Aschaffenburg
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burdich@raburdich.de
FAQ
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