Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Martin Fach
Rechtsanwalt und Notar

Dr. Martin Fach

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Rechtsgebiete

  • Zivilrecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
UF
von U. F. am 27.03.2021 um 09:50 Uhr
schnelle und kompetente Reaktion
Grundstücksrecht & Immobilienrecht

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HÖCK SPIESS FACH LIEB
Rechtsanwälte und Notare

An der Universität in Mainz schloss Rechtsanwalt Dr. Fach das Studium der Rechtswissenschaften ab und wurde im Jahr 2009 zur Anwaltschaft zugelassen. Bereits während seiner Promotion zum Dr. iur. war er in der internationalen Wirtschaftskanzlei Linklaters LLP im Fachbereich Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren tätig.

Tätigkeitsschwerpunkte: Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht 

Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform bei der Gründung eines Unternehmens ist entscheiden, insbesondere in Zusammenhang mit steuerlichen Auswirkungen. Rechtsanwalt Dr. Fach ist hierbei Ihr kompetenter Ansprechpartner, ebenso wenn es um die Erstellung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen geht. Darüber hinaus begleitet er seine Klienten auch bei der Übertragung von Beteiligungen und berät auch rund um die Themen Insolvenzanfechtung, unlauterer Wettbewerb oder im Schiedsverfahren etc. Weiterhin steht er Ihnen auch in Gesellschafterversammlungen zur Seite, übernimmt die Ausarbeitung von Verträgen bei Umwandlung und Verschmelzung oder vertritt Sie bei Gesellschafterauseinandersetzungen und Gesellschaftsliquidationen. Selbstverständlich berät er nicht nur Unternehmen, sondern auch deren Geschäftsführer und Vorstände.

Versicherungsrecht

In keinem Land gibt es so viele Versicherungen wie in Deutschland, deshalb ist es ratsam, sich vor Unterzeichnung des Versicherungsvertrages von einem kompetenten Anwalt beraten zu lassen. Rechtsanwalt Dr. Fach übernimmt für Sie die Überprüfung der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsvertrages sowie die Durchsetzung der darin festgelegten Leistungen, insbesondere, wenn deren Übernahme beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, Arbeitsunfall oder wegen Berufsunfähigkeit von der Versicherung abgelehnt wird.

Zivilrecht

Im Zivilrecht werden alle Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander geregelt, es unterscheidet sich zwischen dem allgemeinen Privatrecht (Zivilrecht/Bürgerlichen Recht) und dem Sonderprivatrecht. Somit enthält das Zivilrecht alle Vorschriften zur Rechtsfähigkeit einer Person über die Regelungen der Rechte und Pflichten von natürlichen oder juristischen Personen aus (gesetzlichen oder vertraglichen) Schuldverhältnissen bis hin zu den Vorschriften und Formvorgaben für Verträge.

NOTARIAT

Rechtsanwalt Fach und Rechtsanwalt Dr. Lieb beraten und belehren als Notare neutral, unparteiisch und unabhängig. Sie übernehmen die Beurkundung von Testamenten, Erbverträge und Grundstücksübertragungen. Zudem gehören auch die Beurkundung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Gesellschaftsverträgen und eidesstattliche Versicherungen zu ihrem Tätigkeitsspektrum. Weitere Dokumente, die eine notarielle Beurkundung erfordern sind: Schenkungen, Handelsregistereintragungen und vollstreckbare Urkunden.

Kontaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Martin Fach ganz einfach direkt über das Profil.

Dr. Martin Fach ist gelistet in Rechtsanwälte Dieburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V. (DAV),
  • Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V. (DAV),
  • Deutsche Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS),

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