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Rechtsanwalt

Dott. Martin Hartner Avvocato

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (Werner Heisenberg)

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Internationales Recht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Über 25 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1999 und über 25 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
SB
von S. B. am 18.12.2021 um 22:09 Uhr
Vertritt wirklich die Interessen des Mandanten
Erbrecht

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Besuchen Sie mich in unseren Büroräumen in München (Schwabing) und lassen Sie sich vor Ort von uns unterstützen! Wir haben auch eine Zweigstelle in Rom (Italien). Ich habe mich in den Jahren meiner anwaltlichen Tätigkeit auf folgende Rechtsgebieten spezialisiert :

  • Erbrecht
  • Internationales Recht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
  • Handelsrecht

Erbrecht 

Generell ist jeder Erblasser in seiner Entscheidung, wem er etwas zuwenden möchte, vollkommen frei. Zugunsten gewisser Personen wie Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Ehegatten existiert jedoch ein Pflichtteilsrecht. Wir beraten Sie umfassend zur Abfassung von Testamenten und Erbverträgen oder klären in Ihrem Auftrag alle aufkommenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen. Gerne ünterstütze ich Sie bei der Ausarbeitung von Erbauseinandersetzungsverträgen, Abschichtungsverträgen (wenn Sie aus der Erbengemeinschaft ausscheiden wollen) und Abtretungen von Pflichtteilsansprüchen sowie zukünftigen Erbteilen. Darüber hinaus können Sie auch im Erbfall auf mich zählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es zum Beispiel um die gerichtliche Durchsetzung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen oder die Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses geht. Als Zertifizierter Testamentvollstrecker (AGT) kümmere ich mich um Testamentsvollstreckungen in Deutschland und - aufgrund meiner internationalen Erfahrung - auch im Ausland.

Erbrecht (Italien) 

Ich berate Sie bei Erbangelegenheiten in Italien und kümmere mich für Sie um die Abgabe der steuerlichen Erbschaftserklärung und Umschreibung der Nachlassimmobilie im italienischen Grundbuch. Zum Nachweis der Erbberechtigung ist in Italien kein Erbschein notwendig. Wenn zum Nachlass Immobilien gehören oder der Wert der Erbschaft 100.000 € übersteigt, ist zwecks Nachweis der Erbberechtigung eine steuerliche Erbschaftserklärung notwendig. Diese muss im Grundbuch bzw. im italienischen Immobilienkataster eingetragen werden. Im Unterschied zum deutschen Recht, wonach der Pflichtteilsberechtigte nur ein Recht auf Auszahlung gegenüber dem oder den Erben hat, ist der Pflichtteilsberechtigte in Italien Noterbe und tritt in die universelle Rechtsnachfolge ein. Wenn der Pflichtteilsberechtigte enterbt wurde, wird er nach erfolgreicher Herabsetzungklage rückwirkend Erbe. Ich bin vor allen italienischen Gerichten zugelassen und als Kassationsanwalt auch vor dem italienischen Kassationshof.

Betriebsnachfolge 

Ich berate Sie bei sämtlichen Angelegenheiten aus dem Bereich des deutschen und italienischen Unternehmensrechts und bei der Betriebsnachfolge. Wir helfen Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsform oder bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen. Gerne informieren wir Sie auch über Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung oder kümmeren uns um die Übertragung von Geschäftsanteilen. Im Unterschied zu Deutschland sind in Italien Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente zwischen Ehegatten generell nichtig. Nichtig ist in Italien auch jeglicher Verzicht auf Erbrechte, die jemandem auf Grund einer zukünftigen Erbschaft zustehen. Eine Ausnahme dazu sind Verträge, welche die Unternehmensnachfolge zugunsten eines oder mehrerer Abkömmlinge regeln. Der Gesetzgeber sieht hier den Erhalt des Familienbetriebs als vorrangig. Am Pakt (sog. “patto di famiglia”) müssen der Ehegatte und alle anderen Pflichtteilsberechtigten teilnehmen. Nach Einführung der EuErbVO können in Italien Erbverträge gültig sein, wenn wirksam eine Rechtswahl zugunsten eines Staates gemacht wurde, der den Erbvertrag anerkennt. 

Handels- und Gesellschaftsrecht

Ich berate Sie bei Gesellschaftsgründungen in Italien, arbeite den Gesellschaftsvertrag auf der Grundlage Ihrer Bedürfnisse aus, helfe Ihnen bei der Erstellung von Gesellschafterbeschlüssen und kümmere mich um den Eintrag im italienischen Handelsregister. Ich kenne die Besonderheiten des internationalen Kaufrechts (UN-Kaufrecht) und des italienischen Handelsvertreterrechts. Sofern zuständig vertrete ich Sie vor den italienischen Handelsgerichten.

Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall. Wir bieten Ihnen größte Transparenz. Nicht nur bei der Bearbeitung des Mandats, sondern auch bei der Abrechnung. 

Dott. Martin Hartner Avvocato ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch
  • Italienisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Italienisches Recht

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer München (Deutschland)
  • Münchner AnwaltVerein e.V.
  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Rechtsanwaltskammer Rom (Italien)
  • Rechtsanwaltskammer Italien mit Zulassung vor dem italienischen Kassationshof und anderen italienischen Höchstgerichten

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